Rede von Renate Künast Soziale Netzwerke
Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erstens. Die AfD versucht also mal wieder, das Thema Meinungsfreiheit zu vereinnahmen. Sie hat aber ein völlig falsches Verständnis vom Recht auf Meinungsfreiheit. Ihr eigentliches Anliegen ist, den Hass, den Sie seit Jahren im Netz oder Parlament verbreiten, als Meinung zu legitimieren. Aber: Hass ist keine Meinung!
Aufklärung schafft ein Blick ins Grundgesetz. In Artikel 5 ist das Recht auf freie Meinungsäußerung klar postuliert, ebenso wie seine Schranken: die allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Beide Grundrechte müssen gegeneinander abgewogen werden! Äußerungen, die auf Herabwürdigung einer Person abzielen oder die Menschenwürde verletzen, sind vom Recht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckt.
Zweitens. Was ist das Verständnis der AfD von Meinungsfreiheit? Herr Bystron will Geflüchtete – Zitat – „selbstverständlich entsorgen“. Herr Brandner twitterte kurz nach dem schrecklichen antisemitischen Anschlag von Halle antisemitische Begriffe wie „Judaslohn“. Für Björn Höcke ist es ein großes Problem, dass Hitler als das absolute Böse dargestellt wird. Herr Droese lässt sich mit der Hand auf dem Herzen vor dem Führerbunker ablichten.
Der ehemalige Pressesprecher Christian Lüth spricht über das Erschießen von Migrantinnen und Migranten und bringt die Strategie der AfD auf den Punkt: „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD.“
Mehrere Landesverbände und Teilorganisationen der AfD werden vom Verfassungsschutz beobachtet, Teile sind „gesichert rechtsextremistisch“. AfD-Abgeordnete haben Störer ins Parlament geschleust, die Abgeordnete bedrängten. Dass Sie sich als Verteidiger der Meinungsfreiheit inszenieren wollen, ist sachlich falsch und an Schamlosigkeit nicht zu überbieten!
Drittens. Richtig ist: Hass und Hetze schränken die Meinungsfreiheit ein! Der organisierte Rechtsextremismus richtet ihn gezielt gegen Geflüchtete, Menschen mit Migrationsgeschichte, Frauen, LSBTI und alle, die sich gesellschaftlich oder politisch für Vielfalt und Gleichberechtigung engagieren. Ihr Ziel ist, diese Menschen mundtot zu machen und die Demokratie zu zerstören.
Aus Angst vor Hass sagen 47 Prozent der Internetnutzerinnen und ‑nutzer, dass sie sich seltener an Online-Debatten beteiligen. Kommunalpolitikerinnen und ‑politiker treten zurück, weil sie dem Druck nicht standhalten oder treten gar nicht erst an. Das ist ein immenser Schaden für Meinungsfreiheit und Demokratie!
Der Hass schadet nicht nur der Meinungsfreiheit, sondern er ist auch tödlich! Die Ermordung von Walter Lübcke und die Anschläge von Halle und Hanau zeigen, dass der Hass den Nährboden für Rechtsterrorismus bildet.
Viertens. Wir setzen uns dafür ein, dass Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen im Netz gewahrt werden! Deshalb fordern wir seit Jahren eine Reform des NetzDG, die Nutzerrechte stärkt durch ein Put-back-Verfahren für unrechtmäßig gelöschte Inhalte und einfache Meldewege.
Deshalb setzen wir uns seit über einem Jahr für ein verfassungskonformes Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ein mit einem zweistufigen Meldeverfahren, bei dem Nutzerdaten erst ausgeleitet werden dürfen, wenn das BKA im ersten Schritt einen Anfangsverdacht festgestellt hat.
Doch die Bundesregierung stolpert von einem Desaster ins nächste. Es fehlt eine ganzheitliche Strategie gegen Hass und Hetze, die auch Prävention und Opferschutz beinhaltet. Das Hassgesetz wurde vom Bundespräsidenten wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht unterzeichnet. Auch das Reparaturgesetz konnte die Mängel nicht ausräumen. Die Reform des NetzDG hängt seit über einem Jahr fest.
Über all diese Vorgänge wurde das Parlament nicht offiziell informiert. Das heißt im Klartext, dass die aktuellen Gesetzentwürfe bei ihrem Inkrafttreten schon veraltet sein werden; denn viele drängende Fragen wurden ausgeklammert: Messengerdienste wie Telegram, deren riesige Gruppenkanäle sozialen Netzwerken ähneln, sind völlig unreguliert. Auch für Chats von Online-Gaming-Plattformen gibt es keine Lösung, obwohl dort auch Kinder Hass und Cybergrooming ausgesetzt sind.
Das BMJV hat den Handlungsbedarf bei Telegram und Co kürzlich auch selbst benannt – und verweist dazu auf den geplanten Digital Services Act auf EU-Ebene. Selbstverständlich brauchen wir eine europäische Regelung. Das kann aber noch Jahre dauern – und die Reform des NetzDG läuft jetzt!
Fünftens. Wir brauchen endlich eine ganzheitliche Strategie gegen Hass und Hetze im Netz, die die Meinungsfreiheit durch starke Nutzerinnen- und Nutzerrechte garantiert und die gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte schützt. Dafür werden wir uns weiter einsetzen und intensive Debatten über die richtigen Lösungsstrategien führen. Pseudovorschläge zur „Sicherstellung der Meinungsfreiheit“ von einer Partei, deren Programm Hass und Hetze sind, gehören nicht dazu und sind ein Affront gegenüber allen Betroffenen.