Rede von Stefan Schmidt EU-Prospektverordnung

09.05.2019

Stefan Schmidt ( BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In der letzten Plenardebatte zur EU-Prospektverordnung haben wir bereits darüber gesprochen, dass es eine ausgewogene Lösung für beide Seiten geben muss, sowohl für die Unternehmen als auch für die Anlegerinnen und Anleger. Ich kann mich in dieser Hinsicht nur wiederholen: Dieser Gesetzentwurf dient eher den Unternehmen und trägt den Verbraucherschutz allerhöchstens als Feigenblatt.

Am Dienstag haben wir im Berichterstattergespräch zu hören bekommen, dass die Anlageschwelle für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger nur deshalb auf 25 000 Euro erhöht wurde, weil man sich in der Koalition mal wieder nicht einigen konnte. Jetzt will man mal schauen, wie das Anlageverhalten so läuft, und will dann noch mal evaluieren.

Ist das eigentlich ihr Ernst? Hier geht es um Menschen, die ihr hart erspartes Geld investieren, um damit vorzusorgen. Und Sie erhöhen eine Schwelle um das Zweieinhalbfache, um mal zu sehen, wie es läuft? Diese Schwelle soll Menschen davor schützen, sich zu verschulden, und dient nicht als Versuchslabor für die Regierung.

Selbst die BaFin hält diese Erhöhung für nicht verbraucherfreundlich. Letztes Jahr in der ersten Anhörung zur Prospektverordnung sagte ein Vertreter der BaFin, dass es bereits jetzt Regelungen gibt, die es möglich machen, mehr als 10 000 Euro zu investieren. Wenden Sie diese Regeln doch erst einmal an, bevor Sie den Verbraucherinnenschutz aufs Spiel setzen!

In der Anhörung wurde von den Experten mehrfach gewarnt, dass es beim Crowd-Investing hohe Ausfallrisiken geben kann, gerade wenn es um Genussrechte geht. Und sie haben recht behalten.

Jüngst sind zwei weitere Immobilienprojekte eines Crowd-Investing-Portals geplatzt, und rund 1 000 Verbraucherinnen und Verbraucher werden nichts von ihren 1,9 Millionen Euro wiedersehen.

Anstatt hier regelnd einzugreifen, um solche Fälle zu vermeiden, werden die Ausnahmen für Genussrechte noch erweitert. Sie können doch nicht ernsthaft behaupten, dass Sie damit Verbraucherschutz stärken wollen.

Nun noch etwas zur Herausgabe eines Prospektes in einer internationalen Finanzsprache anstatt in Deutsch: Wie kann es sein, dass Unternehmen Wertpapiere in Millionenhöhe emittieren, sie aber nicht dazu verpflichtet werden, eine Übersetzung ins Deutsche anzufertigen? Hier geht es um die Gleichheit vor dem Gesetz für alle. Dass jemand, der auf sein gutes Recht klagt, mehrere Tausend Euro in die Hand nehmen muss, nur damit er überhaupt vor Gericht gehört wird, entbehrt doch jeder Logik.

Auch durch Ihre Verschlimmbesserungen nach der letzten Anhörung haben Sie es nicht geschafft, sich für einen wirksamen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern starkzumachen. Sie haben die Chance, klare und einheitliche Regeln für Finanzprodukte zu schaffen, nicht genutzt. Daher können wir diesen Gesetzentwurf nur ablehnen.