Rede von Dr. Kirsten Kappert-Gonther Sterbehilfe

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18.05.2022

Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über assistierten Suizid reden, geht es im wahrsten Sinne um Leben und Tod. Diese Orientierungsdebatte gibt uns die Gelegenheit, Argumente noch einmal abzuwägen und eigene Gewissheiten zu überprüfen.

Suizidalität ist häufig. In der Regel haben Menschen im Laufe ihres Lebens auch mal suizidale Gedanken. Darum ist es so wichtig, dass wir das Tabu brechen und Suizidalität entstigmatisieren. Es fördert nämlich nicht etwa Suizidalität, darüber zu reden, sondern es hilft dabei, andere Wege zu finden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN)

Die Vorstellung, die häufig auch als Argument angeführt wird, dass mit der Förderung des assistierten Suizids die Zahl der sogenannten harten Suizide reduziert würde, ist leider ein Trugschluss. Suizidalität entsteht immer im Kontext der Lebenssituation. Suizidwünsche sind in der Regel nicht der Wunsch nach dem Tod, sondern der Wunsch nach einer Pause von einer als unerträglich empfundenen Lebenssituation.

Über mehr als zwei Jahrzehnte habe ich als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie viele Menschen in suizidalen Krisen begleitet, und ich finde, es ist entscheidend, dass wir hier die Prävention an erste Stelle setzen. Dafür hat die Gruppe, der ich angehöre, bereits einen Vorschlag erarbeitet: einen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention. Wir legen zudem mit dieser interfraktionellen Gruppe von Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Regulierung der Suizidbeihilfe vor, der das Angebot von assistiertem Suizid, also den Zugang, unter klare Regeln stellt.

Eine Gesellschaft, in der es schwierig ist, an gute Pflege, an Krisenhilfe, an einen Psychotherapieplatz zu kommen, in der es aber womöglich an jeder Ecke oder auch in jedem Pflegeheim eine Infrastruktur für den assistierten Suizid gibt – das wäre für mich ein Horrorszenario.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der FDP und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])

Wir dürfen doch Menschen in Not mit ihren Problemen nicht alleine lassen! Stattdessen muss es buchstäblich an jeder Brücke Hinweise für eine jederzeit erreichbare Suizidhotline geben, auch online, auch anonym.

Das Bundesverfassungsgericht hat uns nun aufgetragen, die Suizidassistenz zu regeln; mein Kollege Heveling ist schon darauf eingegangen. Der Regelungsbedarf ist virulent; denn zurzeit findet Suizidassistenz statt, aber ohne eine gesetzliche Rahmung. Das Gericht hat auch klargestellt, dass besonders gefahrenträchtige Angebote der Suizidbeihilfe verboten werden können und dass ein Schutzkonzept sinnvoll ist, gerade um die Autonomie abzusichern.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der FDP und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])

Meine Gruppe setzt sich für eine Verankerung im Strafrecht ein, um eine möglichst widerspruchsfreie Gesetzgebung umzusetzen. Wer Suizidassistenz anbietet, zum Beispiel Sterbehilfevereine, muss sich an ein Mehraugenprinzip und an Wartefristen halten, andernfalls macht er sich strafbar. Es wäre der Tragweite der Entscheidung keinesfalls angemessen, wenn ein Beamter am Schreibtisch in der Arzneimittelbehörde mit einem Stempel einen Suizid quasi staatlich absegnete. Im Gegenteil: Wer Suizidassistenz anbietet, muss sicherstellen, dass der Suizidwunsch freiverantwortlich entstanden ist.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Denn darum geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen: um Selbstbestimmung.

Warum nun setzen Autonomie und Selbstbestimmung ein gutes Schutzkonzept voraus? Das klingt für einige vielleicht erst mal kontraintuitiv. Eine selbstbestimmte Entscheidung setzt voraus, dass diese frei von inneren und äußeren Drucksituationen getroffen wurde. Selbstbestimmung bedeutet eben, die Wahl zu haben. Die Selbstbestimmung aber ist gefährdet, wo der Suizidwunsch durch Drucksituationen wie seelische Krisen, Armut, aber auch das Gefühl, anderen zur Last zu fallen oder sich überflüssig zu fühlen, entsteht.

Es braucht also sinnvolle prozedurale Regelungen, gerade um die Autonomie sicherzustellen. Für Kinder – davon bin ich fest überzeugt – sollte der assistierte Suizid klipp und klar ausgeschlossen werden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Denn Sterbewünsche sind eben volatil, und das gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche.

Wir in unserer Gruppe sagen: Regeln wir den assistierten Suizid, aber fördern ihn nicht! Stellen wir sicher, dass die Autonomie gewahrt wird, und flankieren wir eine gesetzliche Regelung zum assistierten Suizid mit einer guten Suizidprävention!

Danke sehr.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat Katrin Helling-Plahr aus der FDP-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)