Rede von Dr. Till Steffen Sterbehilfe

Zur Darstellung dieses Videos speichert Youtube Daten in einem Cookie und verarbeitet auch Nutzungsdaten außerhalb der EU. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

18.05.2022

Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind heute hier, weil das Bundesverfassungsgericht vor gut zwei Jahren eine richtungsweisende Entscheidung getroffen hat, und zwar: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst eben auch das Recht, zu entscheiden, wann das Leben zu Ende sein soll. Es erklärte das im Strafgesetzbuch normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung als nichtig, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleerte.

Daraus ergibt sich jetzt für uns als Gesetzgeber die Aufgabe, sicherzustellen, dass ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real gegeben ist. Dies ist eine schwierige Aufgabe, da sie auf höchstpersönliche Erfahrungen, Ansichten und Wertvorstellungen trifft. Ich denke jedoch, dass die meisten von uns – wir haben es eben gesehen – in wesentlichen Punkten übereinstimmen. Bei dem Gedanken an eine geschäftsmäßig betriebene Suizidhilfe beschleicht uns alle ein ungutes Gefühl. Wir haben die – sicherlich nicht unberechtigte – Sorge, dass die Selbsttötung normalisiert wird und es daher zu einem Anstieg kommt. Und ganz besonders besorgt es uns, dass sich ältere und vulnerablere Menschen auch von ihrem engsten Umfeld zu einer Beendigung ihres Lebens gedrängt fühlen könnten. Es stellt sich daher die Frage, wie wir diese sich widersprechenden Interessen am besten zum Ausgleich bringen können.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der wichtigste Baustein auf diesem Weg eine neutrale und ergebnisoffene Beratung ist. Dies ist der Weg, den unser Gesetzentwurf – Katrin Helling-Plahr, Petra Sitte, Helge Lindh haben hier für ihn gesprochen – beschreitet. Wir wollen, dass jeder Mensch, der sich mit dem Gedanken an eine Selbsttötung trägt, umfassend informiert wird: über die Bedeutung und Folgen für ihn und sein persönliches Umfeld, über die Voraussetzungen und – am wichtigsten – über Alternativen. Hierzu ist die Schaffung einer Beratungsinfrastruktur nötig, die für alle leicht zugänglich ist. Diese Beratung muss ergebnisoffen erfolgen. Die Beratung soll aber auch sicherstellen, dass Betroffenen, etwa bei Vorliegen von akuten psychischen Störungen, die Möglichkeit zur Inanspruchnahme weiterer Hilfsangebote eröffnet wird.

Die Beratung ist nach unserem Entwurf die notwendige Voraussetzung, um eine ärztliche Verschreibung eines Medikaments zur Selbsttötung zu erhalten. Ein Arzt darf einer Person, die aus autonom und frei gebildetem Willen ihr Leben beenden möchte, dann ein Arzneimittel zum Zweck der Selbsttötung verschreiben, wobei er dann auch noch zu umfassender Aufklärung verpflichtet ist. Dieses Verfahren soll eine geschäftsmäßige Suizidhilfe eben nicht fördern, sondern sie überflüssig machen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und der Abg. Helge Lindh [SPD] und Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs. Tatsächlich ist es so, dass allein die Möglichkeit, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen, bei nicht wenigen Suizidwilligen den Effekt hat, von einem solchen abzusehen.

Ich möchte nicht, dass, wie es ein anderer Entwurf vorsieht, Ärzte letztlich entscheiden, ob ein absehbar nicht mehr veränderlicher Sterbewunsch vorliegt oder nicht. Auch könnte die Auswahl von Ärzten durch Angehörige manipuliert werden. Und können wir es Ärzten zumuten, diese Entscheidung zu treffen? Ich habe da Sorgen. Zudem differenziert dieser Entwurf zwischen Sterbewilligen in einer gegenwärtigen medizinischen Notlage und anderen Sterbewilligen. Ich halte diese Abgrenzung für ausgesprochen schwierig. Worauf soll abgestellt werden? Etwa auf starke Schmerzen? Das ist weitgehend überholt, weil diese heutzutage praktisch alle behandelbar sind. Dann ist die Frage: Was ist mit den nicht Schwerkranken? Da soll eine staatliche Stelle eine Prüfung vornehmen. Was hat der Staat eigentlich an der Stelle zu suchen? Ich finde, da gehört er nicht hin. Deswegen möchte ich auch nicht, dass Menschen in dieser Situation einer solchen Prüfung ausgesetzt sind.

Der dritte Entwurf möchte den Weg über das Strafgesetzbuch gehen. Das ist nach meiner ganz festen Überzeugung nicht die richtige Stelle für dieses Thema. Die Suizidhilfe hier umfassend zu regeln, enthält eine sehr klare Wertung, die nach meiner Überzeugung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eben nicht in Einklang steht. Sie sagt: Diese Entscheidung stört mich; ich bin mit der Entscheidung nicht einverstanden. Deswegen gehen wir trotzdem im Grunde den gleichen Weg, den das Bundesverfassungsgericht verworfen hat.

(Beifall der Abg. Katrin Helling-Plahr [FDP])

Wir müssen uns der Aufgabe stellen, dass dieser Weg durch das Gericht verbaut worden ist.

(Beifall der Abg. Helge Lindh [SPD], Katrin Helling-Plahr [FDP] und Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Meine Damen und Herren, das Grundgesetz garantiert ein Recht auf Leben, es begründet aber keine Pflicht, zu leben. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht umfasst, zu entscheiden, wann das Leben zu Ende sein soll. An diesem Anspruch orientiert sich unser Gesetzentwurf. Wir möchten sicherstellen, dass der Mensch bei aller notwendigen Unterstützung seinen nachhaltig und autonom gebildeten freien Willen, nicht mehr leben zu wollen, umsetzen kann.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP und der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Herr Kollege Steffen. – Als Nächstes erhält das Wort der Kollege Michael Kruse, FDP-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)