Rede von Dr. Kirsten Kappert-Gonther Sterbehilfe

24.06.2022

Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es ja tatsächlich um die großen, um die letzten, um sehr persönliche Fragen, die wir alle ganz individuell beantworten müssen, sowohl hier im Parlament als auch im Leben.

Wie nähere ich mich eigentlich diesem unfassbaren Gedanken, dass wir alle zum Tode hin leben? Wie gehe ich denn damit um, wenn ich selbst oder Personen in meinem Umfeld nicht mehr leben wollen? Und Suizidalität ist häufig. Fast alle Menschen kennen diese Gedanken: in der Pubertät, in Lebenskrisen, im Alter. Suizidale Gedanken sind volatil, und sie entstehen immer – immer! – im Kontext der Lebensbedingungen und unserer Beziehungen. So persönlich dieses Thema also ist, so relevant ist es, wie wir als Gesellschaft damit umgehen.

Ich halte es für elementar – und das sage ich aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie –, dass wir das Thema Suizidalität enttabuisieren. Wir müssen es aushalten, zulassen

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

und Menschen ermutigen, über ihre Gefühle zu sprechen. Das senkt das Suizidrisiko. Suizidalität ist nämlich meistens nicht der Wunsch nach dem Tod, sondern der Wunsch nach einer Pause von einer als unerträglich empfundenen Lebenssituation. Und wenn diese Drucksituationen nachlassen, dann verschwindet oft auch der suizidale Impuls. Innere Drucksituationen sind eine psychische Erkrankung, das Gefühl, überflüssig zu sein, oder anderen nicht zur Last fallen zu wollen. Äußere Drucksituationen sind beispielsweise mangelnde Pflege, aber auch Armut oder Überschuldung.

Ich finde, es ist eine gesellschaftliche Dystopie, wenn wir den Zugang zum assistierten Suizid leichter erreichbar machen wollen als andere Hilfen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Es ist also, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere zentrale gesellschaftliche Aufgabe, Suizidprävention auszubauen. Das fordert im Übrigen ja auch der Ärztetag mit seinem Beschluss im Mai im schönen Bremen. Als interfraktionelle Gruppe von Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen legen wir darum also, gemeinsam mit unserem Gesetzentwurf zur Regulierung des assistierten Suizids, gleichzeitig einen Antrag für mehr Suizidprävention vor.

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Der Zugang zu assistiertem Suizid muss möglich sein, und die Autonomie muss gesichert werden. Das Gericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber mit einem Schutzkonzept genau diese Freiverantwortlichkeit absichern kann. Das Gericht hat auch klargestellt, dass gefahrträchtige Angebote des assistierten Suizids verboten werden dürfen. Genau darum geht es meiner Gruppe: die Suizidassistenz zu ermöglichen, aber nicht zu fördern und die Autonomie eben gerade zu sichern durch ein Schutzkonzept, damit der Wille tatsächlich freiverantwortlich und von Dauer gebildet ist.

Unser Gesetzentwurf wählt das Strafrecht, um eine möglichst widerspruchsfreie Gesetzgebung zu ermöglichen. Wir erwarten von denen, die die Suizidassistenz anbieten, dass sie sicherstellen, dass die Hilfesuchenden wirklich autonom handeln, dass hier die Freiverantwortlichkeit gesichert ist.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Dafür definieren wir klare Kriterien: das psychiatrische Gespräch, Wartefristen, ein Mehr-Augen-Prinzip und dass der assistierte Suizid bei Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen ist.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Im Übrigen regeln auch die Schweiz und die Niederlande ihre Suizidassistenz im Strafrecht. Dahinter sollten wir nicht zurückfallen.

Es taucht immer mal das Argument auf – auch heute hier in der Debatte –, ein breiter Zugang zum assistierten Suizid erspare den Menschen, beispielsweise auch Lokführern, die schrecklichen harten Suizide. Aber das ist falsch.

(Katrin Helling-Plahr [FDP]: Das hat keiner gesagt!)

Die harten Suizide verringern sich nicht durch Angebote des assistierten Suizids, stattdessen werden andere Bevölkerungsgruppen womöglich zum Suizid hingeführt. Deswegen steigen die Zahlen in Ländern mit leichterem Zugang zum assistierten Suizid, beispielsweise in Belgien, in der Schweiz, aber auch in Oregon. Die schleichende Normalisierung halte ich für ein Problem.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der FDP und der Abg. Beatrix von Storch [AfD])

Es ist eine Gefahr, wenn wir alten, kranken, armen Menschen womöglich vermitteln, sie seien überflüssig, insbesondere in Modellen, die eine Art staatliches Gütesiegel für Angebote des assistierten Suizids vorsehen. Das sollten wir verhindern. Niemand, wirklich niemand in unserem Land soll das Gefühl bekommen, nicht gewollt zu sein.

Nehmen wir also das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ernst. Ermöglichen wir den Zugang zum assistierten Suizid in klar definierten Bahnen und verbessern wir gleichzeitig die Suizidprävention.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Frau Kollegin Kappert-Gonther. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Dr. Edgar Franke, Gruppe „Künast und andere“.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)