Rede von Katharina Beck Zu Protokoll: Steuerberatung

12.10.2023

Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es vor allem um drei Punkte: erstens die Neuregelung der Befugnis zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, zweitens die Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen und drittens die Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine. Das klingt sehr technisch, hat aber auch Auswirkungen auf viele Bürgerinnen und Bürger. Denn die meisten von uns mussten wohl schon mindestens einmal im Leben eine Steuererklärung abgeben.

Das Erstellen der eigenen Steuererklärung macht nicht immer nur Spaß. In der Vergangenheit hatten all diejenigen, die Familienmitglieder im klassischen Sinne in den steuerberatenden Berufen hatten, Glück; sie konnten ohne Bezahlung ganz legal ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit der sogenannten unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen wollen wir nun durch dieses Gesetz ausweiten. Zukünftig sollen auch Nachbarinnen und Nachbarn sowie Menschen, zu denen eine ähnlich enge persönliche Beziehung vorliegt, in diesen Kreis mit aufgenommen werden.

Ebenso soll die Möglichkeit zur kostenlosen Unterstützung in Steuerangelegenheiten außerhalb des engsten Verwandten- und Bekanntenkreises zulässig werden. Wir kennen dies bereits aus allen anderen Rechtsgebieten, sodass eine Reform des Steuerberatungsgesetzes hier längst überfällig ist. Zum Schutz vor unqualifizierter Hilfeleistung werden bei einer kostenlosen Steuerberatung für Menschen außerhalb des engsten Verwandten- und Bekanntenkreises jedoch Mindestvoraussetzungen gelten. Durch diese Neuregelung können zukünftig auch sogenannte Tax Law Clinics an oder im Umfeld von Hochschulen geschaffen werden, in denen unter Anleitung einer besonders qualifizierten Person altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten werden kann.

Insgesamt wird hiermit ehrenamtliches Engagement im Bereich des Steuerwesens gestärkt. Das ist gut so.

Weitere Änderungen betreffen die Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine – eine wichtige Institution in unserem Land. Denn nicht alle, die ihre Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder wollen, die Erstellung aber jemand Fachkundigem überlassen wollen, benötigen aufgrund der geringen Komplexität ihres Falles eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, und viele Menschen können sich diese schlichtweg auch nicht leisten.

Eine weitere überlegenswerte Öffnung des Steuerberatungsgesetzes sollten wir im weiteren parlamentarischen Verfahren durchaus noch mal diskutieren: die Schaffung der Möglichkeit, dass zukünftig bestimmte Aufgaben, die bisher im Auftrag nur von Steuerberaterinnen oder Steuerberatern erledigt werden können, auch von selbstständigen Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhaltern übernommen werden, zum Beispiel die Anfertigung von Umsatzsteuervoranmeldungen. Hierzu werden Bilanzbuchhalterinnen und -buchhalter ausgebildet, und sie dürfen diese Tätigkeit auch ausüben, wenn sie in einer Steuerkanzlei oder bei einem Unternehmen in der Steuerabteilung arbeiten, was in der Praxis auch sehr oft vorkommt.

Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten hat Deutschland ein sehr striktes Regime. Andere EU-Staaten sind hier deutlich liberaler und wettbewerbsfreundlicher.

Ich befürworte daher sinnvolle Änderungen, die zu weniger Bürokratie führen, aber gleichzeitig eine ordnungsgemäße Anwendung der Handels- und Steuergesetze sicherstellen. Grundsätzlich ist der Erhalt der Vorbehaltsaufgaben, also der Tätigkeiten, die im Wesentlichen nur von Steuerberatern und Steuerberaterinnen durchgeführt werden dürfen, an einigen Stellen richtig. Allerdings ist dies aus meiner Sicht nur da notwendig, wo es um den besonderen Schutz der Mandantinnen und Mandanten geht. Wo der Schutzbedarf im Vergleich zur freien Berufsausübung nicht höher zu gewichten ist, wie beispielsweise bei der Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen und Umsatzsteuervoranmeldungen, halte ich Anpassungen, insbesondere zur Schaffung einer EU-konformen Rechtslage, für bedenkenswert.

Auf die kommenden Beratungen mit meinen geschätzten Kolleginnen und Kollegen freue ich mich daher sehr.