Rede von Lisa Paus Steuerliche Förderung von Mietwohnungsneubau

19.10.2018

Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

So ist es, Frau Präsidentin. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Gutting, Sie haben bereits darauf hingewiesen: Es gab einen solchen Gesetzentwurf schon vor gut zwei Jahren. Der war damals Murks. Und der Gesetzentwurf, der heute vorliegt, ist immer noch Murks. Man kann sogar sagen: Er ist noch murksiger als der vor zwei Jahren,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil er eben nicht denjenigen helfen wird, die Hilfe brauchen.

Wir brauchen in Deutschland nicht irgendwo neue Wohnungen – wir haben derzeit übrigens über 100 000 leerstehende Wohnungen –, sondern da, wo sie benötigt werden, nämlich in den Ballungsgebieten, wo wir eine angespannte Wohnlage haben. Nach Ihrem Entwurf betrifft es alle. Wir brauchen auch nicht irgendwelche Wohnungen in angespannten Wohnlagen, in den Ballungsräumen, sondern bezahlbare Wohnungen. Aber dieser Gesetzentwurf geht, ebenso wie das Baukindergeld, komplett an dem Problem vorbei.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Und das wissen Sie auch. Wir hatten eine Expertenanhörung, weswegen der letzte Gesetzentwurf auch versenkt worden ist. In dieser Anhörung wurden Kritikpunkte genannt, die in den Debattenbeiträgen schon verschiedentlich vorkamen.

Erstens. Für bezahlbaren Wohnraum braucht man nicht nur gedeckelte Baukosten – das ist ganz entscheidend –, sondern eben auch eine Mietpreisbindung; denn sonst kommen die gedeckelten Baukosten nicht bei den Mieterinnen und Mietern an. In Ihrem Gesetzentwurf steht dazu nichts. Das müssen wir ändern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Zweiter Punkt. Dieses Gesetz gilt tatsächlich nur für einen sehr, sehr eingeschränkten Bereich der Privatwirtschaft. Die Genossenschaften und andere Wohnungsbaugesellschaften profitieren nicht davon. All die, die zurzeit noch dafür sorgen, dass wir bezahlbaren Wohnraum haben, profitieren nicht von dieser Sonder-AfA. Sie bräuchten eine Investitionszulage – das wurde in der Expertenanhörung eingefordert –; die schaffen Sie auch nicht. Auch da könnten Sie nachbessern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der dritte Punkt wurde gerade genannt: Dieses Gesetz ist zeitlich begrenzt. Frau Lambrecht, Sie haben das ausdrücklich gelobt. Aber faktisch ist es doch so, dass sich ein Haus, eine Wohnung nicht von heute auf morgen baut. Man braucht eine Genehmigung usw. Das heißt de facto: Weil die Förderung auf drei Jahre begrenzt ist, wird das Gesetz womöglich zu fast 100 Prozent reine Mitnahmeeffekte generieren, weil eben nur die Dinge, die schon geplant sind, dann tatsächlich auf den Weg gebracht werden. Daher wären wir auch hier für eine andere Regelung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jörg Cezanne [DIE LINKE])

Der vierte Punkt wurde ebenfalls bereits genannt: Sie legen die Förderobergrenze auf 3 000 Euro Baukosten pro Quadratmeter und die Bemessungsgrundlage auf 2 000 Euro fest. Das passt faktisch für keine Region in Deutschland. Deswegen haben Sie auch im Bundesrat von den verschiedenen Bundesländern verschiedene Stellungnahmen gehört. Baden-Württemberg möchte die Grenze hochsetzen, Bayern natürlich auch, Brandenburg möchte die Grenze natürlich herabsetzen, andere Länder auch.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist jetzt aber nichts Neues! Nennt sich Föderalismus!)

Diese Grenze passt auf kein konkretes Bauprojekt in Deutschland. Daher finden wir auch dieses Herangehen falsch. Man könnte es spezifischer machen. Man könnte zum Beispiel in Bezug auf die angespannten Wohnlagen, die Ballungsgebiete sagen: Wir fördern insbesondere Dachausbau oder -ergänzungen. – Dann hat man auch das Bodenpreisproblem nicht. Auch das machen Sie bisher nicht. Auch da würden wir uns wünschen, das würden Sie ändern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Schluss kann man eigentlich nur sagen: Ändern Sie den Gesetzentwurf! Jetzt beinhaltet er keine Sozialbindung, keine Beschränkung auf angespannte Wohnlagen. So wie ich den Gesetzentwurf verstehe, stellt sich sogar die Frage, inwieweit Sie hier ein Bauherrenvertriebsmodell für die gesamte EU gemacht haben. Das hat noch keiner thematisiert; aber das Gesetz hätte Anwendung für die gesamte EU. Wir wissen, dass die Baukosten in der EU teilweise deutlich unter 2 000, 3 000 Euro liegen. Das könnte ein richtiges Investitionsprojekt werden, würde in Deutschland aber nicht zu weiteren Wohnungen führen. Daher haben wir noch deutlichen Beratungsbedarf.

Wir haben in Deutschland ja die Erfahrung mit dem Aufbau Ost gemacht; auch da gab es diese super Sonder-AfA. Sie hat einiges bewirkt, erfolgte aber nach dem Prinzip Gießkanne. Wir mussten danach mithilfe zusätzlicher Programme Wohnungen wieder abreißen, weil viel an der Nachfrage vorbei gebaut worden ist. Da wurde nicht nur viel öffentliches Geld verschwendet. Die Schrottimmobilien, die zum Beispiel die Berliner Bankgesellschaft in die Knie haben gehen lassen, finden sich in vielen anderen Banken in diesem Land wieder, sozusagen kaschiert. So etwas brauchen wir nicht wieder. Deswegen bitte ich Sie eindringlich: Entweder Sie überarbeiten diesen Gesetzentwurf radikal, oder Sie ziehen ihn noch einmal zurück.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich komme zum Schluss. – Unsere Position ist: einmal öffentlich gefördert, dauerhaft preisgebunden. Wir brauchen ein Gesetz zur Wiedereinführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit.

(Beifall des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es sollen diejenigen bauen, die bezahlbaren Wohnraum schaffen können. Wir wollen eine Investitionszulage plus Steuerbefreiungen für diejenigen –

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Das war echt ernst gemeint.

Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

– das ist der letzte Satz –, die dazu bereit sind, ihren sozialen Beitrag zu leisten. Das würde tatsächlich und dauerhaft zu bezahlbarem Wohnraum in den Ballungsgebieten führen.

Herzlichen Dank. – Danke, Frau Präsidentin.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)