Rede von Canan Bayram Strafgesetzbuch – Feindeslisten

22.04.2021

Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und Künstler, Aktivistinnen und Aktivisten, Politikerinnen und Politiker: Immer mehr Daten von Menschen landen auf sogenannten Feindeslisten von Rechtextremisten, das heißt Telefonnummern, Adressen, Fotos. Damit werden diese Personen als „Feinde“ markiert, und es wird direkt oder indirekt dazu aufgefordert, Gewalt gegen diese Personen auszuüben. Über 25 000 Namen stehen auf einer Feindesliste der rechtsextremen „Nordkreuz“-Gruppe; in einer Sammlung mit dem Namen „Wir kriegen euch alle“ werden Namen und Anschriften von Menschen veröffentlicht, die gegen Rassismus kämpfen. Auch Walter Lübcke stand auf einer solchen Liste, bevor er ermordet wurde. Die Bedrohung durch Feindeslisten ist real. Allein die Existenz dieser Listen ist dazu geeignet, Bedrohung, Angst und Schrecken zu verbreiten.

Auch mir wurde wiederholt mitgeteilt, dass ich auf solchen Listen von Neuköllner Neonazis stehe. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung ist aber nicht geeignet, mich davor zu schützen. Denn die Neuköllner Feindesliste war ebenso wie die Liste des NSU nicht öffentlich. Das heißt: Was ist mit den Feindeslisten, die nicht öffentlich, sondern konspirativ geteilt werden, zum Beispiel in rechtsextremen Chatgruppen oder in Papierform bei Treffen? Ist das dann nicht strafbar?

All diese Fragen beantwortet dieser Regelungsversuch nicht.

Klar ist, dass wir den Schutz vor solchen Feindeslisten verbessern wollen. Aber die entscheidende Frage ist, was wir tun müssen, um gegen die Personen vorzugehen, von denen tatsächlich diese Gefahr ausgeht.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist eine von 89 Maßnahmen und soll eigentlich zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beitragen, könnte aber genau das Gegenteil bewirken. Denn er ist so unbestimmt gefasst, dass selbst Recherche und Aufklärungsarbeit über rechtsextreme Aktivitäten durch zivilgesellschaftliche Initiativen oder Journalisten unter die jetzige Fassung des Tatbestandes fallen könnten. Viele lokale Gruppen – wie das zum Beispiel das Antifaschistische Pressearchiv und Bildungszentrum e. V. (apabiz) in meinem Wahlkreis in Berlin – tragen seit Jahren Wissen über die rechtsextreme Szene zusammen und könnten für den Fall, dass dieser Gesetzentwurf Geltung erlangt, mit Strafverfahren überzogen werden. Das darf keinesfalls eintreten.

Die Unklarheit des Gesetzentwurfs könnte auch zu absurder Kriminalisierung von Meinungsäußerungen führen, die kein Mensch wollen sollte: Im Bundestagswahlkampf 1980 gab es gegen das Vorbild von Herrn Söder, dem bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Übervater Franz Josef Strauß 1980 als Unionskanzlerkandidaten, viele Demonstrationen unter dem Motto „Stoppt Strauß“. Eine bayerische Schülerin, die einen „Stoppt Strauß“-Button trug, flog damals sogar von der Schule. Nach dem Gesetzentwurf wäre zum Beispiel ein „Stoppt Söder“-Plakat oder -Button jetzt strafbar. Das kann nun wirklich nicht das Ziel dieses Gesetzentwurfes sein.

Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, so können Sie es nicht aus dem Parlament herauslassen, dieses Gesetz, wie es nun hier reingekommen ist. Bitte lassen Sie uns im Rechtsausschuss aus diesem unklaren Entwurf ein Gesetz machen.