Zur Darstellung dieses Videos speichert Youtube Daten in einem Cookie und verarbeitet auch Nutzungsdaten außerhalb der EU. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

29.01.2021

Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das TK-Modernisierungsgesetz wurde im Dezember zu einem Zeitpunkt vom Kabinett beschlossen, zu dem der europäische Kodex für die elektronische Telekommunikation bereits hätte umgesetzt sein müssen. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU droht. Deswegen sollten 475 Seiten Entwurf seitens der Verbände innerhalb von 48 Stunden kommentiert werden. Die vorgeschriebene und wichtige Beteiligung der Verbände lief damit faktisch ins Leere. Es fällt schwer, die Motivation dafür einzuschätzen: Entweder will man die eigene Agenda durchdrücken, oder man weiß um die Mängel und hat Angst vor berechtigter Kritik. Klar ist: Dieses Vorgehen schlägt sich letztlich negativ auf die Qualität des Gesetzentwurfs nieder. Ein solches Verfahren wird der Bedeutung dieser umfangreichen Novelle einfach nicht gerecht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Fraktion sehen wir in den Themenbereichen „Verbraucherschutz“, „Datensicherheit“ und „digitale Infrastruktur“ große Baustellen; ich konzentriere mich heute auf Letzteres. Das neue Gesetz könnte zukunftsweisende Regelungen im Bereich der digitalen Infrastruktur festsetzen – könnte. Eine zukunftsfähige Infrastruktur im Festnetz- und Mobilfunkbereich gehört – das spüren wir jetzt mehr denn je – zur staatlichen Daseinsvorsorge. Deswegen fordern wir seit 2011 den Universaldienst, also einen Rechtsanspruch auf eine schnelle – wohlgemerkt: schnelle – Internetverbindung. Jetzt könnte man sagen: Hurra! Endlich ist Einsicht eingekehrt! – Weit gefehlt. Diese Regierung handelt bei der Umsetzung des EU-Kodex wie ein bockiges Kind, das seine Hausaufgaben nur mit größtem Widerwillen erledigt.

Wie so oft orientiert sich die Bundesregierung am Minimum der Grundversorgung, die die europäische Vorgabe gerade noch zulässt. Das vollmundig versprochene Recht auf schnelles Internet besteht im Entwurf der Bundesregierung aus einem Mindestangebot an Diensten, die ein angemessener Breitbandinternetzugangsdienst unterstützen können muss. Maßstab des Kabinetts ist quasi eine Mail, die sich mühsam durch Kupfer schleicht.

Eine solche Universaldienstverpflichtung wäre vielleicht zu einer Zeit sinnvoll gewesen, als das Internet tatsächlich noch Neuland war. Inzwischen gilt das nicht mal mehr für Hochbetagte, die sich in pandemischen Zeiten tapfer durch die Onlineanmeldung für einen Impftermin klicken müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen beantragen wir unter anderem, die Bandbreite dynamisch zu bestimmen und entsprechend der COCOM-Empfehlung zu definieren. Grundlage soll die vertraglich vereinbarte maximale Bandbreite der von 80 Prozent der Nutzer/-innen geschlossenen Verträge sein, nicht die mickrige minimale, die im Kleingedruckten versteckt ist und die ohnehin niemand kennt.

Im Übrigen dauert das Verfahren zur Feststellung der Unterversorgung und zur Bestimmung der Dienstverpflichteten entschieden zu lange. Wer zu Beginn dieser Pandemie interveniert hätte, würde heute noch auf schnelles Internet warten. Das ist eine Zumutung! Im Gegensatz zur Pandemie können wir hier leicht Abhilfe schaffen. Das muss unser gemeinsames Ziel sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dagmar Ziegler:

Vielen Dank. – Das Wort geht an Axel Knoerig von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)