Rede von Margit Stumpp Telemedien

02.07.2020

Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetzentwurf medienregulatorische Vorgaben der EU in deutsches Recht um. Sie bleibt damit gerade noch innerhalb der zweijährigen Pflicht zur Umsetzung der AVMD-Richtlinie. Wir begrüßen, dass endlich wichtige Regelungen umgesetzt werden wie die neuen Vorgaben zu Meldewegen für gesetzeswidrige Inhalte und die Werbekennzeichnungspflicht für Influencerinnen und Influencer.

Ja: Endlich! Denn es ist überfällig, dass auch für Influencer eindeutige Pflichten zur Kennzeichnung von Werbung gelten. Die derzeitige Rechtsunsicherheit führt dazu, dass Influencerinnen und Influencer aus Angst vor Strafen grundsätzlich alle ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen. Die Trennung von privater und kommerzieller Kommunikation wird jedoch weiter schwierig bleiben. Deshalb brauchen Influencer über die gesetzlichen Regelungen hinaus Beratungsangebote. Außerdem sollte die Politik Anreize für die Selbstorganisation dieser Gruppe schaffen, damit Influencerinnen und Influencer gegenüber den großen Tech-Konzernen und gegenüber der Politik Verhandlungsmacht aufbauen können. Dieses Geschäftsmodell ist hochgradig abhängig von der Funktionsweise der Empfehlungsalgorithmen und den vorgegebenen Geschäftsbedingungen.

Zu den neuen Vorgaben zum Melden rechtswidriger Inhalte auf Videosharingplattformen und audiovisuellen Medien kann ich nur sagen: Ein Hoch auf die normative Kraft des Faktischen! Das, was Sie spät genug unter dem Druck der EU-Vorgaben umsetzen, fordern wir Grüne schon, seitdem es das NetzDG gibt. Mehr Transparenz und einfache Meldemöglichkeiten sowie die Einführung des Put-Back-Verfahrens: Das alles lesen Sie in unseren Anträgen der letzten Jahre.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die von der EU vorgegebenen Regeln zur Plattformregulierung sind wichtig. Allerdings lösen sie ein wesentliches Problem nicht: YouTube, Twitter, Facebook und Amazon sind von diesen Gesetzesänderungen nicht betroffen, weil für die Regulierung immer noch das Herkunftsland ausschlaggebend ist und nicht der Marktort. Die Bundesregierung selbst geht von fünf Videosharinganbietern aus, die von den neuen Regelungen betroffen sind und rechnet mit circa zehn Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern pro Jahr.

Sie werden mir sicher zustimmen, eine effektive Plattformregulierung sieht anders aus. Das ist bitter im Jahr 2020. In einer Zeit, in der Verschwörungstheorien, Hate Speech und Desinformationskampagnen das Vertrauen in unsere Demokratie gezielt untergraben. Deshalb appelliere ich an dieser Stelle eindringlich an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine einheitliche und effektive Plattformregulierung einzusetzen. Der angekündigte Digital Services Act und auch der deutsche Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft sind Chancen, die nicht ungenutzt bleiben sollten.

Vielen Dank.