Rede von Renate Künast Tierschutz durch Strafrecht

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26.03.2021

Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierquälerei gehört erstens überhaupt und zweitens strenger bestraft. Wir reden ja in Deutschland in den letzten Jahren sehr viel über Tierwohl. Aber dabei wird ganz oft übersehen, dass der grundlegende Tierschutz oftmals gar nicht gewährleistet ist.

Wir reden auf der einen Seite über die Borchert-Kommission und in dem Zusammenhang über die Honorierung besonderer Arbeit, eines besonderen Aufwandes; und das ist richtig.

Die andere Seite der Medaille ist aber: Wer in Deutschland in der Nutztierhaltung oder beim Schlachten Tiere quält, kann immer noch ziemlich sicher sein, dass er oder sie dafür von amtlichen Stellen nicht zur Rechenschaft gezogen wird, und das wollen wir ändern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Vorschlag ist deshalb, den Straftatbestand der Tierquälerei aus dem Tierschutzgesetz tatsächlich in das Strafgesetzbuch, also in das Kernstrafrecht, zu überführen und für einige Fälle einen höheren Strafrahmen vorzusehen, meine Damen und Herren.

Es vergeht ja im Augenblick kaum ein Monat, in dem wir nicht von massiven Verstößen gegen den Tierschutz hören. Ich will zwei, drei Beispiele nennen:

Das eine ist der ganze Bereich der Tiertransporte; das haben wir auch im Ausschuss mit vielen Fachleuten besprochen. Wir haben Fälle, in denen, sagen wir mal, 136 Rinder – gerade wieder bekannt geworden – im Lkw von Aurich bis nach Marokko geschickt werden mit nur einem Fahrer, wo eigentlich zwei hingehören und wo die Rinder am Ende in der Hitze der Wüste enden, ohne dass auf der Fahrt die Tierschutzregeln eingehalten werden, was Fütterung, Kühlung usw. betrifft.

Ein zweites Beispiel ist die illegale Schächtung, meine Damen und Herren. Ein Fall in Nordrhein-Westfalen wurde Anfang der Woche gerade öffentlich, wo auf einem Schlachthof Rinder und Schafe bei lebendigem Leib an einer Kette aufgehängt und bei vollem Bewusstsein ausgeblutet werden. Das ist nicht zulässig. Es ist bekannt, dass diese kriminelle Energie in diesem Schlachtbetrieb vorherrscht, und es wird nichts getan, meine Damen und Herren. Angeblich wird regelmäßig kontrolliert. Das darf so nicht weitergehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt auch einen Schlachthof in Biberach, in dem Rinder kaum betäubt wurden, minutenlang Höllenqualen aushalten mussten, unter Angst und Panik litten, und die Amtsveterinärin hat offenbar nicht eingegriffen, meine Damen und Herren.

Ein letztes Beispiel wären die Stallbrände. Sicher kann hier oder da mal die Technik komplett ausfallen. Aber die, die die Ställe mit der entsprechenden Software herstellen, sagen uns: Dann kriegst du die Meldung, dass der Kontakt verloren gegangen ist. – Meine Damen und Herren, es gehört aber zur Fürsorgepflicht, in einem solchen Fall auch hinzugehen und zu gucken, was los ist. 5 000 Brände jedes Jahr in landwirtschaftlichen Betrieben! Hunderte von Tieren, die sterben! Meines Erachtens muss das strafrechtlich geahndet und mindestens als grob fahrlässig eingestuft werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Vorschlag zur Durchsetzung des Tierschutzes, meine Damen und Herren, ist, dass wir erstens den Grundtatbestand des § 17 Tierschutzgesetz nehmen und ins Strafgesetzbuch überführen, damit er wirklich Teil des Kernstrafrechts und für jeden Staatsanwalt und jede Staatsanwältin in der gesamten Ausbildung sichtbar ist.

Zweitens muss das Strafmaß erhöht werden. Wenn Sie den Strafrahmen von drei Jahren mit vielen anderen Regelungen vergleichen, sehen Sie, dass er zu niedrig ist, meine Damen und Herren. Wir sagen diesen Menschen: Ihr dürft Tiere halten, auch Hunderte oder Tausende – wir nennen diese Tiere auch „Mitgeschöpfe“; sie brauchen artgerechte Haltung –, aber wir stellen auch Anforderungen und sagen: Du kannst nicht mit Tausenden von Tieren so umgehen. – Deshalb ist unser Vorschlag: Der Strafrahmen muss auf fünf Jahre hochgesetzt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte sagen, für welche Fälle das gelten soll – es soll nicht der Normalfall sein –: Für Amtsträger oder Tierhalter, die solche Straftaten begehen, muss der Strafrahmen auf fünf Jahre hochgesetzt werden. Das Gleiche gilt, wenn sie bandenmäßig oder gewerbsmäßig begangen werden.

Wir brauchen auch eine Bestrafung der Fahrlässigkeit. Manche fragen an dieser Stelle – das ist mein letzter Gedanke, Frau Präsidentin –: Ist das ein Misstrauen gegenüber den Tierhalterinnen und Tierhaltern? Nein, meine Damen und Herren, das ist die andere Seite der Borchert-Idee. Wenn wir auf der einen Seite sagen: „Gute Haltung und Aufwand werden honoriert“, dann muss auf der anderen Seite auch klar sein, dass die, die mit Tieren strafbar umgehen, ein Entdeckungs- und Verurteilungsrisiko eingehen, statt wie bis heute einen Wettbewerbsvorteil zu haben. Deshalb bitten wir um Zustimmung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dagmar Ziegler:

Danke schön. – Das Wort geht an Silvia Breher von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)