Rede von Lisa Paus Transparenzregister und Finanzinformation

10.06.2021

Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir Grüne begrüßen ausdrücklich das Ziel der EU-Richtlinie, die Vernetzung der nationalen Transparenzregister in der EU voranzubringen. Allerdings hatte ich bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht, dass wir mit der Umsetzung der Bundesregierung und dem deutschen Transparenzregister nicht zufrieden sind. Daran haben auch die kleinen Anpassungen, die von Union und SPD vorgenommen wurden, leider nichts geändert. Die Rückmeldung und Frustration vieler Verpflichteter, wie jetzt vor allem von den Vereinen, aber auch von den Strafverfolgungsbehörden und der Öffentlichkeit, zum Beispiel von Mietern und Mieterinnen oder Journalisten, teilen wir. Leider verpasst die Bundesregierung bei dieser Reform erneut die Chance, ein unbürokratisches und echtes Transparenzregister zu schaffen, das seinen Namen verdient. Wir brauchen ein Register, das statt Frust einen echten Mehrwert schafft.

Ein Grund für die schlechte Datenqualität und den geringen Mehrwert war vor allem die Meldefiktion, § 20 Absatz 2 GwG, wonach in vielen Fällen lediglich ein Querverweis zu anderen Registern wie dem Handelsregister gemacht wurde, ohne jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die Daten dort vollständig, aktuell und digital abrufbar sind. Die Stellungnahme des Bundesanzeigers für die öffentliche Anhörung liest sich in diesem Zusammenhang wie ein Offenbarungseid. Aktuell lässt sich ein solches Register nicht digital, nur unvollständig und nicht EU-weit vernetzen, und es erfüllt auch nicht die Mindestanforderungen der europäischen Richtlinie. Der Vorschlag der Bundesregierung, hier ein völlig neues Parallelregister aufzubauen, zeugt von Ideenlosigkeit. Es wäre geboten gewesen, wie auch vom Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert, eine Once-only-Lösung und weniger bürokratische Alternativen ernsthaft zu prüfen und auszuarbeiten. Auch in der öffentlichen Anhörung wurde noch einmal von verschiedenen Sachverständigen darauf hingewiesen, dass man von Anfang an eine Integration in das Registerportal der Länder hätte anstreben sollen und die Digitalisierung viel schneller hätte vorantreiben können, ja müssen. Man hätte dann die Datenerhebung in den bestehenden Registern beispielsweise unbürokratisch durch ein zusätzliches Datenfeld zu dem wirtschaftlich Berechtigten und den notwendigen Informationen ergänzen können. Mit den Daten aus den Länderregistern hätte man dann das Transparenzregister beim Bund automatisch befüllen können. Das hätte Doppelmeldungen in zwei verschiedenen Registern verhindert. Unbürokratisch muss nicht unvollständig heißen, wenn man die richtigen Strukturen und digitale Lösungen schafft.

Die vorgeschlagenen Erleichterungen für Vereine sind ein schwaches Trostpflaster und ändern an der grundsätzlichen Problematik nichts. Für die 600 000 Vereine, aber auch andere kleinere Organisationen wird es in den nächsten Jahren absehbar zu weiterem Chaos kommen. Gleiches gilt für die Gebührenbefreiung für gemeinnützige Organisationen. Jetzt rächt es sich, dass man nicht gleich ein staatliches, kostenloses Register geschaffen hat und dass es noch immer kein Gemeinnützigkeitsregister gibt, wie wir es seit Langem fordern. Das hätte vieles vereinfacht.

Und zu allem Überdruss wird es jetzt erneut Übergangsfristen und die Aussetzung der Unstimmigkeitsmeldung für fehlende Einträge bis zum 1. April 2023 geben. Das heißt im Klartext, dass seit dem erstmaligen Inkrafttreten des Transparenzregisters 2017 fast sechs Jahre vergehen werden, bis wir ein funktionierendes Register haben werden. Engagierte Geldwäscheprävention sieht anders aus.

Einige der Ideen zur grundsätzlichen Verbesserung des Transparenzregisters haben wir auch in unseren Antrag „Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen …“ aufgenommen, den wir hier dazugestellt haben. Mehr Transparenz, um dubiose Hintermänner und Geldwäsche aufzudecken, ist in diesem Bereich besonders wichtig. Außerdem haben Mieter und Mieterinnen ein Recht darauf, zu erfahren, wer die wahren Eigentümer der Häuser sind, in denen sie wohnen. Wir wollen, dass jedes Unternehmen, das eine Immobilie kaufen will oder besitzt, seine Hintermänner offenlegt und in das Transparenzregister einträgt. Notare müssen Angaben zu den Eigentümerstrukturen und zur Herkunft der Mittel künftig sorgfältig prüfen. Gelingt das nicht, darf der Kauf nicht zustande kommen.

Mieterinnen und Mieter müssen an Informationen über die Eigentümer ihrer Wohnungen kommen können. Dazu wollen wir ein Immobilienregister über das Grundbuchportal schaffen, das mit berechtigtem Interesse einfach und kostenfrei zugänglich ist. Dort sollen sich auch die Eigentümer von Immobilien mittels Identifikationsnummer über das Transparenzregister nachvollziehen lassen und nach Namen durchsuchbar sein. Damit wird klar: Jedes Immobilienregister ist nur so stark, wie das dahinter liegende Transparenzregister.

Ein Wort noch zu den Änderungen bezüglich der NFC-Schnittstelle, zum Bezahlen per Smartphone, die an dieses Gesetzesverfahren angehängt wurden. Nach anfänglicher Skepsis, was die Umsetzung im Einzelnen angeht, begrüßen wir jetzt die angepassten Änderungen. Es ist richtig, dass der Zugang zu den NFC-Schnittstellen in der Anwendungspraxis nicht weiter unnötig blockiert wird. Selbstverständlich gibt es in diesem Zusammenhang relevante Sicherheitsbedenken, die berücksichtigt werden müssen. Es ist daher gut, dass die Sachverhaltsfeststellung jetzt erleichtert wird, bevor der Zahlungsdienstleister in ein Klageverfahren einsteigt. Grundsätzlich teilen wir hier die Intention, den Missbrauch von Marktmacht von Systemunternehmen, wo geboten, einzuschränken.

Das macht aus diesem Gesetz aber noch kein gutes Gesetz. Wir werden uns enthalten.