13.12.2017

Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja bekannte Strategie der AfD, die politischen Anliegen auf Halb- und Unwahrheiten zu bauen, das eigene Narrativ sozusagen zu bestärken, indem man sich nur die Argumente raussucht, die ins eigene Weltbild passen. Dieser Antrag ist lediglich eine weitere von vermutlich vielen Episoden dieser Art, Politik zu machen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die AfD fordert, dass künftig niemand mehr an Deutschlands Grenzen Asyl beantragen kann.

(Stefan Keuter [AfD]: Das ist falsch!)

Sie fordert auch sofortige, umfassende Grenzkontrollen mit entsprechenden Vollmachten. Was heißt das eigentlich, „entsprechende Vollmachten“? Konkret wird die AfD hier nicht. Sie bleibt nebulös, und das überrascht auch nicht. Denn wenn man sie wirklich mal auf ihre Forderungen festnageln würde oder wenn sie ihre Forderungen unterfüttern, realitätstauglich machen würde, müsste sie den jungen Menschen in Deutschland auch erklären, dass es vorbei ist mit europäischer Freizügigkeit, vorbei mit europäischer Solidarität, vorbei mit dem Grundrecht auf Asyl, vorbei mit staatlichem Verantwortungsbewusstsein. Dann würde um Deutschland eine Mauer gebaut,

(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])

und wir müssten womöglich sogar hier, in diesem Parlament, darüber diskutieren, ob es nun geboten ist oder nicht, im Zweifel an der Grenze auf Flüchtlinge zu schießen. Das ist das, was sich hinter diesem Antrag tatsächlich verbirgt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Zuruf des Abg. Dr. Harald Weyel [AfD])

Sie kritisieren die Entscheidung der Bundeskanzlerin vom 5. September 2015, als sie gemeinsam mit Österreich Schutzsuchenden aus Ungarn die Einreise nach Deutschland erlaubt hat, und sehen hierin einen Rechtsbruch. Sie berufen sich dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Ich kenne dieses Gutachten auch. Zur Versachlichung: Es stellt eben gerade nicht fest, dass dem Handeln der Bundesregierung die Rechtsgrundlage gefehlt habe. Im Gegenteil: Das Gutachten stellt lediglich verschiedene Rechtsauffassungen gegenüber, ohne Position zu beziehen. Wer aber glasklar Position bezieht – auch das sparen Sie einfach aus –, ist der Europäische Gerichtshof. Er hat in diesem Jahr geurteilt und deutlich gemacht, dass Deutschland im Sommer 2015 rechtmäßigerweise von seinem Selbsteintrittsrecht nach dem Dubliner Übereinkommen Gebrauch gemacht und richtig gehandelt hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Dieses Urteil lassen Sie einfach – wir lernen ja jetzt hier, dass das guter Ton bei Ihnen ist – unter den Tisch fallen. Ich finde, das ist wahnsinnig unseriös.

(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wenn wir über Rechtsbrüche reden, warum erwähnen Sie dann nicht, dass der eigentliche Bruch mit dem geltenden Recht in Budapest stattgefunden hat durch Ihren Bruder im Geiste Viktor Orban, der Flüchtlingen über Monate und Wochen den notwendigen Schutz versagt hat und damit europäisches Recht gebrochen hat? Das ist nämlich die eigentliche Ursache für die massive Binnenmigration in Europa.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Bei aller Kritik, die wir an der Flüchtlingspolitik dieser letzten Bundesregierung hatten: Die Bundeskanzlerin hat angesichts der damaligen Situation – das muss man eben auch politisch einordnen – das einzig Richtige getan: Es war humanitär geboten, diesen Menschen zu helfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)

Wenn wir schon beim Aussparen von Fakten sind: Sie behaupten immer wieder, dass Frau Merkels Entscheidung der Grund war für den Anstieg der Zahl der Geflüchteten in Europa, in Deutschland. Mal ehrlich: Wie fernab jeder Realität ist das eigentlich? Die Menschen, die hier 2015 angekommen sind, waren mitnichten dem Aufruf von Frau Merkel gefolgt oder erst seit kurzem auf der Flucht. Grund war die Eskalation im Syrien-Krieg, die Tatsache, dass die Hilfswerke in den Anrainerstaaten völlig unterfinanziert nicht mehr die Lebensmittelrationen bereitstellen konnten. Grund war die Einführung der Visumspflicht in den Anrainerstaaten Syriens, die massive Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan und nicht zuletzt die Unfähigkeit der europäischen Regierungen, sich solidarisch mit den Mittelmeeranrainern zu zeigen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Guten Tag, aus Herrn Friedrich ist jetzt Frau Roth geworden. – Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Kollegen von der AfD?

Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Selbstverständlich.

(Zuruf von der SPD: Aber nur, wenn es sein muss!)

– Es muss nicht sein, aber es gehört zum guten parlamentarischen Ton. Insofern, sehr gerne.

Stephan Brandner (AfD):

Ich weiß das zu schätzen. Vielen Dank, untertänigst.

(Burkhard Lischka [SPD]: Das können Sie gleich wieder streichen!)

Sie haben gerade eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs angedeutet, in der festgestellt worden sei, dass das Regierungshandeln von Frau Merkel bezüglich der Grenzöffnung richtig gewesen sei. Können Sie die Stelle zitieren, aus der Sie das lesen?

Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Dazu müsste ich direkt in das Urteil sehen. Das habe ich hier vorne nicht vorliegen. Aber es war ganz klar festgelegt, dass es die Möglichkeit gibt, selbst einzutreten. Diese Möglichkeit haben wir an vielen Stellen im europäischen Recht. Wenn zum Beispiel ein Geflüchteter in Deutschland in einen anderen europäischen Staat rücküberstellt werden müsste und das nicht innerhalb von drei Monaten gelingt, dann gibt es dieses Selbsteintrittsrecht sogar automatisch. In bestimmten Fällen, wenn eine Überforderung in anderen Mitgliedstaaten vorliegt und eine humanitäre Notlage existiert, gibt es die Möglichkeit des Selbsteintrittsrechts. Dieses hat Angela Merkel in Anspruch genommen, gemeinsam mit dem Bundesinnenminister. Ich sehe überhaupt keinen Grund dafür, das irgendwie infrage zu stellen. Es war eine politisch einzuordnende humanitäre Entscheidung zu diesem Punkt, die ich nach wie vor ausdrücklich unterstütze, da das Europarecht glasklar diese Möglichkeit zulässt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)

Damit hier keine Missverständnisse auftauchen: Die grüne Fraktion will ebenfalls eine schnelle und lückenlose Registrierung aller Ankommenden, auch aus Sicherheitsgründen, vor allen Dingen aber auch im Interesse der Schutzsuchenden selbst; denn nur so können sie einen Asylantrag stellen. Deswegen ist es wichtig, dass wir schnelle, faire und zügige Verfahren auf den Weg bringen. Es gibt zahlreiche Maßnahmen und viele Möglichkeiten der Verbesserung: von einer Qualitätsoffensive beim Bundesamt bis hin zur Entkriminalisierung des Straftatbestandes der illegalen Einreise, wie es zum Beispiel der Bund der Kriminalbeamten fordert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Fraktion – das sage ich auch ausdrücklich mit Blick auf den Geist dieses Antrages – stellt sich dieser nationalstaatlichen Kleingeisterei der AfD entschieden entgegen. Wir kämpfen für die Überwindung des Dublin-Systems, für eine echte gemeinsame europäische Asylpolitik, für legale Wege, Resettlement und Familiennachzug. Uns sind Europa und unsere Freizügigkeit nicht egal, meine Damen und Herren. Uns ist auch nicht egal, was auf den Sklavenmärkten und in den Folterknästen Libyens vor sich geht, ein Land, das Sie als unproblematisches Zielland für Geflüchtete beschreiben. Deshalb sage ich ganz ausdrücklich: Unsere Verantwortung hört nicht an unseren Grenzen auf, sie beginnt dort erst.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Zuruf des Abg. Dr. Harald Weyel [AfD])