Nur Ja heißt Ja: Unser Plan für echten Schutz vor sexueller Gewalt

Da ist dieser Moment, in dem der Körper einfach einfriert. Kein Laut kommt heraus, keine Hand wehrt ab. Viele Menschen, die sexuelle Gewalt erleben, kennen diese Schockstarre. Nach dem deutschen Recht reicht dieses Schweigen heute oft, damit Täter straffrei davonkommen. Wir Grüne im Bundestag wollen das ändern: Sex braucht ein klares Ja – und sonst gar nichts.

Kurz & Knapp: Zustimmung statt Widerstand

Wir Grüne im Bundestag legen einen Gesetzentwurf vor, der einen neuen Grundsatz ins Sexualstrafrecht schreibt: Nur Ja heißt Ja. Eine sexuelle Handlung ist dann strafbar, wenn die andere Person ihr nicht zugestimmt hat. Schweigen, Erstarren oder Nichts-Tun sind kein Einverständnis. Wer sich nicht vergewissert, ob das Gegenüber wirklich will, macht sich künftig strafbar – auch bei, unjuristisch gesprochen, grober Achtlosigkeit. Und K.-o.-Tropfen zählen endlich als das, was sie sind: ein gefährliches Mittel für schwere Sexualstraftaten.

Um was geht es?

Heute gilt in Deutschland: Nein heißt Nein. Klingt erstmal einleuchtend. In der Praxis aber bedeutet es, dass Betroffene ihren entgegenstehenden Willen so deutlich zeigen müssen, dass auch ein Außenstehender ihn erkennen könnte. Ein klares Wort. Eine Abwehrbewegung. Irgendetwas.

Nur: Menschen reagieren in solchen Momenten nicht nach Drehbuch. Der Körper erstarrt. Die Stimme versagt. Aus Angst, aus Schock, aus dem Gefühl, sonst noch Schlimmeres zu erleben. Fachleute nennen das tonische Immobilität – aus dem Mund kommt kein Ton, der Körper ist wie eingefroren.

Ein Gericht in Thüringen sprach 2025 einen Mann frei, der eine Frau in ein Gebüsch gezogen und mit ihr Geschlechtsverkehr vollzogen hatte. Sie hatte sich vor Angst versteift und alles über sich ergehen lassen. Der Richter sagte dem Sinn nach: Ein klares „Nein" hätte zu einer Verurteilung geführt. Ein anderes Gericht sprach einen Mann frei, der sich an einer schlafenden Frau verging – weil für ihn nicht erkennbar gewesen sei, dass ihre Regungslosigkeit eine Traumareaktion war.

Das heutige Recht verlangt vom Opfer, sich im schlimmsten Moment seines Lebens richtig zu verhalten. Das ist falsch. Die Verantwortung gehört zu dem, der etwas will – nicht zu der, die gerade erstarrt.

Unsere Maßnahmen im Überblick

Wir Grüne im Bundestag schlagen diese konkreten Punkte in unserem Gesetzentwurf vor:

  • Zustimmung wird zum Maßstab: Wir wollen einen klaren Satz ins Strafgesetzbuch schreiben: Eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung ist strafbar. Punkt. Die Zustimmung muss freiwillig sein. Sie kann mit Worten, mit einem Nicken, mit der ganzen Körpersprache erfolgen – aber Schweigen und Passivität sind keine Zustimmung.
  • Auch grobe Achtlosigkeit wird strafbar: Wer die fehlende Zustimmung grob fahrlässig übersieht, macht sich künftig strafbar. Heute genügt es, sich einen Irrtum einzubilden, um straffrei davonzukommen. Diese Lücke schließen wir.
  • K.-o.-Tropfen kommen ins Gesetz: Wer jemandem heimlich Substanzen ins Getränk kippt, um sich an der bewusstlosen Person zu vergehen, begeht einen besonders schweren sexuellen Übergriff. Das stellen wir endlich klar.
  • Opfer bekommen besseren Rechtsbeistand: Betroffene sexueller Gewalt erhalten in allen Fällen Anspruch auf eine Anwältin oder einen Anwalt an ihrer Seite – kostenfrei.

Warum setzen wir uns dafür ein?

Weil jeder Mensch selbst entscheiden soll, mit wem er wann wie intim wird. Sexuelle Selbstbestimmung ist kein nettes Extra. Sie gehört zum innersten Kern dessen, wer wir sind. Das Grundgesetz schützt sie als Teil des Persönlichkeitsrechts.

Heute aber schützt unser Strafrecht das Eigentum besser als den eigenen Körper. Wer jemandem das Fahrrad klaut, muss nicht darauf warten, dass der Besitzer „Nein" ruft. Beim Sex ist das anders – da wird erwartet, dass sich das Opfer erklärt. Diese Schieflage beenden wir.

Fünfzehn europäische Länder haben den Schritt zu einem zustimmungsbasierten Recht längst gemacht, zuletzt Frankreich und Norwegen. In Schweden sind nach der Reform die Verurteilungen um 75 Prozent gestiegen. Täter werden verurteilt. Betroffene bekommen Gerechtigkeit. Und es wird allen in der Gesellschaft unmissverständlich deutlich gemacht: Sex ist eine Sache zwischen zwei Menschen, die beide wirklich wollen.

Was die schwarz-rote Regierung macht und warum das nicht reicht

Nichts. Deutschland bleibt stehen. Dabei drängen internationale Expert*innen seit Jahren auf eine Reform. Die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt hat Deutschland unterschrieben – aber die Verpflichtung, alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen, erfüllt die Bundesrepublik bis heute nicht. Schwarz-Rot schaut zu, während jedes Jahr mehr Sexualdelikte erfasst werden und die Dunkelziffer erschreckend hoch bleibt.

Appelle und Betroffenheitsbekundungen reichen nicht. Es braucht ein Gesetz. Wir haben es geschrieben. Jetzt ist die Regierung am Zug.

Weiterführende Informationen und parlamentarische Initiativen

  • Unser Gesetzentwurf „Konsensbasiertes Sexualstrafrecht": Der vollständige Vorschlag, wie wir den Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch umformulieren wollen. (Link folgt.)
  • Fachgespräch „Nur Ja heißt Ja": Rückblick auf unsere Veranstaltung mit dem Deutschen Juristinnenbund und der Strafrechtsanwältin Victoria Heßeler. Knapp 200 Teilnehmer*innen diskutierten, wie der Paradigmenwechsel gelingt. Zum Veranstaltungsbericht.
  • Unser Gesetzentwurf gegen virtuelle Vergewaltigung: Auch gegen Deepfake-Pornos haben wir schon einen konkreten Vorschlag vorgelegt, statt es bei Appellen zu belassen. Zum Einfach erklärt.

Wofür wir noch stehen

Zwei Frauen sitzen nebeneinander, eine trägt einen Arztkittel. Die Ärztin erklärt der Patientin etwas an einem Computer.

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