Rede von Canan Bayram Umwandlung von Unternehmensformen

08.11.2018

Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bürgerinnen und Bürger des Vereinten Königreichs haben vor gut zweieinhalb Jahren entschieden, dass ihr Land nicht mehr Teil der Europäischen Union sein will. Diese Entscheidung hat uns als überzeugte Europäer schockiert. Wir bedauern diesen Entschluss, er macht uns traurig und teilweise etwas hilflos. Die Psychiaterin Elisabeth Kübler-Ross hat im letzten Jahrhundert ein kluges Fünf-Phasen-Modell der Trauer entwickelt: Auf das Leugnen folgt der Zorn, das Verhandeln, die Depression und schließlich die Akzeptanz.

Obwohl der Vollzug des Brexits am 29. März 2019 immer näherrückt, habe ich das Gefühl, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition und vor allem liebe Mitglieder der Bundesregierung, sich seit nunmehr zweieinhalb Jahren in der ersten Phase – der des Leugnens – eingerichtet haben. Gemessen am Zeitplan des Brexits müssten Sie längst in Phase 5 sein. Trauer hin oder her: Der Brexit ist eine große politische Herausforderung, eine gigantische organisatorische Aufgabe. Es ist geboten, die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger Großbritanniens zu akzeptieren und dementsprechend zu handeln.

Mit dem Brexit verlieren Unternehmen mit Verwaltungssitz in Deutschland in der Rechtsform der „private company limited by shares“ (Limited) ihre Niederlassungsfreiheit und damit in Deutschland ihre Haftungsbeschränkung. Rund 8 000 bis 10 000 in der Rechtsform einer Limited gegründeten Gesellschaften werden dann mit allen Haftungsfolgen als Personengesellschaft oder Einzelunternehmer behandelt. Um auch weiterhin in den Genuss einer Haftungsbeschränkung zu kommen, müssen diese Gesellschaften in eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung wie der GmbH als Kapitalgesellschaft oder der GmbH & Co. KG als Personengesellschaft überführt werden. Nach derzeitiger Rechtslage ist aber eine grenzüberschreitende Verschmelzung nur auf eine Kapitalgesellschaft möglich. Mit dem Gesetzentwurf soll durch Änderungen in §§ 122a ff. UWG die grenzüberschreitende Verschmelzung nun auch auf Personengesellschaften möglich werden. Es wird eine Übergangsfrist eingeführt, die es Unternehmen ermöglicht, ein geordnetes Verfahren zur grenzüberschreitenden Verschmelzung einzuleiten und durchzuführen.

Die geplante zusätzliche Verschmelzungsmöglichkeit ist sinnvoll und erspart den Unternehmen erheblichen bürokratischen Aufwand. Dennoch werden insbesondere kleinere Unternehmen mit teilweise erheblichen Kosten für die Umwandlung von mehreren Tausend Euro belastet. Zur Entlastung kleiner Unternehmen sollten die Bedingungen für die Anmeldung der Verschmelzung praxistauglicher ausgestaltet und weitere Vereinfachungen geprüft werden. Kritisch bleibt, dass die Bundesregierung für die rund 2 500 in Großbritannien ansässigen deutschen Unternehmen und ihre rund 400 000 Mitarbeiter im Falle eines Hard Brexits keine Vorbereitungsmaßnahmen getroffen hat.

Deswegen ist es so fahrlässig, dass bisher kaum eine greifbare Aussage vonseiten der Bundesregierung wahrzunehmen ist, wie denn im nicht unwahrscheinlichen Fall eines Hard Brexits weiter vorzugehen ist. Tagträumereien, dass es vielleicht ja doch noch anders kommt, sind fahrlässig und werden ins Chaos führen. Deshalb: Hören Sie auf, jeden Weckruf zu ignorieren, der Ihnen beinahe täglich bei einem Blick in die Nachrichten entgegenschellt!

Haben Sie vergangenen Dienstag die Nachrichten verfolgt? Der Autozulieferer Schaeffler wird zwei der drei Werke in Großbritannien schließen. Werden Sie wach: Ihrem Lieblingsindustriezweig macht der Brexit Probleme. Sie schulden Ihrer Automobilindustrie, der Wirtschaft, aber vor allem den Bürgerinnen und Bürgern einen klaren Fahrplan, was nach dem 29. März 2019 passiert. Fangen Sie endlich an zu arbeiten! Die hier diskutierte Änderung des Umwandlungsgesetzes ist nicht mal ein erster Schritt; es gibt einfach noch so viele offene Fragen, die zu beantworten wären.

Die bedeutendste politische Zäsur in der Europäischen Union ist nichts, was man vor lauter Trauer stumm ertragen darf. Es müssen Antworten her für den Fall, dass eine Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht zustande kommt. Sie fordert eine Idee für eine veränderte, aber funktionierende europäische Architektur, ein tragfähiges ökonomisches Konzept und entschlossenes Handeln.