Rede von Dr. Bettina Hoffmann Umweltauditgesetzes und Atommüll

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13.11.2019

Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, das Gesetz enthält einige nachvollziehbare und auch sinnvolle Regelungen. Die Umbenennung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit ist notwendig, um Verwechselungen zu vermeiden. Auch die Anpassungen an das Europarecht in den Artikeln 1 und 17 sind stimmig.

Darüber hinaus wirft dieser Gesetzentwurf aber einige Fragen auf:

Kosten, Beiträge und Umlagen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle können nun auch durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erhoben werden. Die Atomfinanzkommission hatte in der vergangenen Wahlperiode diesen Kompromiss gefunden, weil die Gefahr bestand, dass die AKW-Betreiber sich komplett aus der Kostenverantwortung stehlen. Der damalige Kompromiss umfasste auch, dass es auf Grundlage unabhängiger Untersuchungen eine Ausweitung der Regelung auf andere Abfallbesitzer geben könne. Untersuchungsergebnisse hätten dafür bis Ende Dezember 2017 vorliegen müssen. Die gibt es aber bis heute nicht. Dennoch eröffnet die geplante Neuregelung genau diese Hintertür – ohne Handlungsbedarf und ohne neue Erkenntnisse. Das lehnen wir ab.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Dr. Edgar Franke [SPD])

Mit Blick auf das Umweltauditgesetz und das Chemikaliengesetz ist vor allen Dingen interessant, was nicht in dem Gesetzentwurf steht. Um Umweltmanagementsysteme wie EMAS stärker zu fördern, braucht es nicht nur ein paar europarechtliche Anpassungen, sondern klare politische Anreize und Hilfestellungen für Unternehmen. Hier muss zwingend mehr passieren. Die Bundesregierung ist weit davon entfernt, ihr eigenes Ziel aus der Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen. Bis 2030 sollen insgesamt 5 000 Organisationsstandorte für EMAS ausgewiesen sein. Derzeit ist dieses Ziel nicht mal zur Hälfte erreicht.

Auch beim Chemikaliengesetz arbeiten Sie minimalistisch. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme auf den illegalen Handel mit Fluorkohlenwasserstoffen hingewiesen. Der Bundesrat schlägt vor, Mitteilungspflichten und Bußgeldvorschriften einzuführen, um den Vollzug zu stärken und den illegalen Handel einzudämmen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung diese Änderung ablehnt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Notifizierung wäre nämlich nicht nötig gewesen. Die EU-Kommission hat selber wiederholt darauf hingewiesen, dass nationale Regelungen notwendig seien. Mit einer fadenscheinigen Begründung verhindern Sie, dass die Vollzugsbehörden der Länder konsequent gegen den illegalen Handel mit Fluorkohlenwasserstoffen vorgehen können.

Und Sie bremsen damit auch den Klimaschutz aus! Daten der EU zeigen, dass 2018 Fluorkohlenwasserstoffe im Umfang von mindestens 16 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten illegal importiert wurden. Verweigern Sie nicht solchen wirklich wirksamen Umweltschutz!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Den Gesetzentwurf lehnen wir ab.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)