Rede von Tabea Rößner Verbraucherschutz

10.06.2021

Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Immerhin: Sie haben bei der Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie an einigen Stellen nachgebessert. Manches ist allerdings halbherzig ausgeführt, anderes nicht zu Ende gedacht. Ein starker Verbraucherschutz sieht jedenfalls anders aus.

Ein Kernstück der Reform ist der individuelle Schadensersatzanspruch gegen Täuschung und Irreführung. Wesentliches Motiv der Richtlinie war, kollektive Klagen zu ermöglichen – eine der Lehren aus dem Dieselskandal. Für diesen Zweck war die von Ihnen im Gesetzentwurf angedachte sechsmonatige Verjährungsfrist völlig untauglich – wie Sie selbst im Referentenentwurf noch festgestellt hatten. Jetzt haben Sie zwar sechs Monate draufgepackt. In Fällen wie dem Dieselskandal ist das aber immer noch zu kurz.

Bei den Kaffeefahrten haben Sie unsere Kritik aufgenommen. Das Vertriebsverbot umfasst jetzt auch Finanzdienstleistungen – Reisen bleiben aber weiter außen vor, obwohl auch diese bekanntermaßen eine der typischen Kostenfallen darstellen.

Auch die unseriösen Haustürgeschäfte, zu denen wir Vorschläge gemacht haben, greifen Sie jetzt auf: Wo im Gesetzentwurf noch gähnende Leere herrschte, haben Sie sich jetzt immerhin für ein Verbot zur Aufforderung der Sofortzahlung durchgerungen. Aber ob das reicht, ist fraglich. Wie sollen denn Verbraucher/‑innen im Nachhinein nachweisen, dass sie nicht freiwillig direkt gezahlt haben, sondern dazu gedrängt wurden? Und wie wird verhindert, dass über den Preis Druck zum Sofortzahlen ausgeübt wird?

Das überzeugt nicht. Dabei gibt es doch sinnvolle Möglichkeiten, die auch dem seriösen Direktvertrieb keinen Schaden zufügen: die Sofortzahlung ab einer Bagatellgrenze zu untersagen und die Widerrufsfrist zu verlängern. Unseres Erachtens müssten Überrumpelungen an der Haustür grundlegender angegangen werden – durch eine Bestätigungslösung, entsprechend unserer Forderung bei telefonischen Verträgen, oder alternativ durch Einführung eines Einwilligungsvorbehalts.

Und es reihen sich für einen stärkeren Verbraucherschutz weitere verpasste Chancen aneinander: Im Hinblick auf die Transparenzpflichten von Plattformen hatten Sie die Möglichkeit, einmal wegweisend voranzuschreiten – gerade im Hinblick auf die anstehenden Verhandlungen zum Digital Services Act und Digital Markets Act. Sie bleiben dagegen ein weiteres Mal auf halber Strecke stehen. Nun weiß man zwar, ob der Anbieter ein Unternehmen oder Privatperson ist, aber nicht, wo dieser ansässig ist. Das erschwert es Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Rechtslage adäquat einzuschätzen. Zumindest eine Angabe der ladungsfähigen Anschrift sollte Pflicht sein. Außerdem bleiben Onlinemarktplätze, die Finanzdienstleistungen anbieten, von den neuen Transparenzpflichten ausgeschlossen. Das ist nicht nachvollziehbar.

Alles in allem eine magere Pflichterfüllung: Die Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie wird zwar einige Verbesserungen für die Verbraucher/‑innen bringen, aber nur dank der EU. Sie hätten die Chance gehabt, mehr daraus zu machen. Dazu haben Ihnen wieder einmal Mut und Visionen gefehlt.