Rede von Dr. Bettina Hoffmann Verbrennungsmotoranlagen und Feuerungsanlagen

18.10.2018

Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur strenge Grenzwerte und wirksame Reduktionsziele für Luftschadstoffe gewährleisten ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit. Hätten wir das nicht schon längst angegangen, würde es bei uns ganz anders aussehen. Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung wird aber hier nicht allen Punkten gerecht. In Deutschland werden noch immer EU-Emissionsgrenzwerte großflächig überschritten. Um ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit zu schaffen, sind deshalb strengere Anforderungen an Anlagen zwingend notwendig, und zwar auch jetzt. Diese Verordnung bleibt an einigen Stellen sogar hinter den technischen Möglichkeiten zurück. Es gibt keine Innovationsanreize, um veraltete Anlagen, die zum Teil seit den 1960er-Jahren laufen, auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Der notwendige Austausch von Anlagen wird weiter verschleppt. Dabei wäre eine Nachrüstung der meisten Anlagen heute technisch problemlos möglich und kostenmäßig abgedeckt. Vorsorgender Umwelt- und Gesundheitsschutz geht anders, nachhaltige Wirtschaftspolitik im Übrigen auch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Statt bei der Technik von vorgestern stehen zu bleiben, sollte die Verordnung ambitionierte Anforderungen setzen, die wenigstens dem Stand der Technik entsprechen. Um ein hohes emissionsbegrenzendes Anforderungsniveau für neue und bestehende Anlagen zu schaffen, muss der Verordnungsentwurf dringend nachgebessert werden. Wir haben hierzu im Umweltausschuss konkrete Vorschläge gemacht, und zwar vier an der Zahl. Diese vier Punkte möchte ich gerne nennen.

Erstens. Es ist nicht akzeptabel, dass für Erdgasfeuerung bis 2031 NO x -Grenzwerte gelten sollen, die unter die Anforderungen der TA Luft zurückfallen. Erst ab 2031 sollen dann wieder die Grenzwerte der TA Luft gelten. Das konterkariert sämtliche Bemühungen, die NO x -Werte bei anderen Anlagen zu senken.

Zweitens. Der vorgeschlagene Grenzwert für Quecksilberemissionen von 0,05 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft entspricht – das klang schon an – der TA Luft. Er ist aber vollkommen ambitionslos. Schon jetzt kann dieser Grenzwert von allen Anlagen ohne große Anstrengung eingehalten werden. Angesichts der Gefährlichkeit von Quecksilber, das wir überall in der Umwelt finden, sollten die Emissionen aus Feuerungsanlagen auf ein technisch unvermeidbares Maß gesenkt werden. Dazu ist ein Grenzwert von 0,01 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erforderlich.

Drittens. Die vorgesehenen Übergangsfristen sind zum Teil deutlich zu lang. Teilweise gibt es unbefristete Regelungen für Altanlagen – wie kann denn so etwas heute sein? –, und das beim frischgekürten Innovationsweltmeister Deutschland.

Viertens. Es ist vollkommen unverständlich, warum für die emissionsärmeren Magergasmotoren NO x -Sensoren zur Überwachung vorgeschrieben sind, für Zündstrahlmotoren allerdings nicht. Diese emittieren in der Regel doppelt so viel NO x und erfordern deswegen eine viel strengere Überwachung.

Alle diese Punkte standen im Übrigen im ursprünglichen Referentenentwurf aus dem Umweltministerium. Es ist mehr als traurig, dass sich das Umweltministerium bei einem solch wichtigen Schutz von Umwelt und Gesundheit am Kabinettstisch offensichtlich nicht durchsetzen kann.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zum Schluss.

(Beifall des Abg. Karsten Hilse [AfD])

Ich finde es gut, dass ich heute in dieser Debatte das letzte Wort habe.

Vielen Dank. Gute Nacht!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)