Rede von Stefan Schmidt Versicherungsteuer

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29.10.2020

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten zehn Jahren hat die Versicherungsteuer unseren Gerichten ordentlich Arbeit bereitet. Das Finanzgericht in Köln, der Bundesfinanzhof und sogar der Europäische Gerichtshof mussten Rechtsstreitigkeiten zur deutschen Versicherungsteuer klären. Es ist also gut und auch notwendig, dass wir das Versicherungsteuerrecht ändern und damit auch auf diese Entscheidungen der Gerichte reagieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Da hat er recht!)

Wir finden es richtig, das Versicherungsteuerrecht zu modernisieren und an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Deswegen gehen wir bei vielen Änderungen mit. Wir finden es zum Beispiel gut, dass die elektronische Steueranmeldung ab 2022 verpflichtend wird. Das vereinfacht die Steuerabführung, und es ist auch für die Unternehmen eine sinnvolle Investition in die Digitalisierung.

Wir finden es auch richtig, dass Personenversicherungen nur noch dann steuerfrei sein sollen, wenn sie aus sozialen Gründen abgeschlossen werden. Wenn also zum Beispiel Eltern ihre Kinder gegen Berufsunfähigkeit absichern, dann bleibt die Versicherung steuerfrei. Ein Profisportverein hingegen, der seine Spielerinnen und Spieler versichert, um im Ernstfall den wirtschaftlichen Schaden des Vereins aufzufangen, muss künftig Versicherungsteuer zahlen; auch das finden wir richtig. Für uns ist klar: Unternehmen – und dazu zähle ich Profisportvereine – brauchen diese Subvention nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Inhaltlich finden wir dieses Gesetz also weitgehend richtig. Handwerklich ist es allerdings schlecht umgesetzt; denn Union und SPD schreiben viele Änderungen nicht direkt ins Gesetz, sondern in die Durchführungsverordnung. Vor allem werden zentrale Begriffe wie „Versicherer“, „Versicherungsnehmer“ und „Risikoperson“ nicht direkt im Gesetz definiert. Die Frage, welche Personenversicherung in welchem Fall steuerpflichtig wird, soll sogar durch ein begleitendes Ministeriumsschreiben geregelt werden. Das ist aus unserer Sicht höchst problematisch; denn diese Auslagerungen führen dazu, dass das Gesetz eben nicht zu mehr Rechtssicherheit führt, obwohl das eines der Ziele ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vieles bleibt Auslegungssache. Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert; denn es ist fraglich, wie die Gerichte das Gesetz auslegen. Die Finanzgerichte sind ja nicht an die Auslegung des Ministeriums gebunden. Rechtssichere Gesetzgebung würde gehen; aber sie geht anders als in diesem Gesetzentwurf, und zwar nur in Gesetzen. Lassen Sie uns also in Gesetzen klären, was in Gesetzen geklärt werden kann!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, inhaltlich stimmen wir dem Gesetzentwurf weitgehend zu; handwerklich ist er aber schlecht umgesetzt. Deswegen können wir hier nicht zustimmen und werden uns enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Positiv oder negativ enthalten?)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Vielen Dank, Stefan Schmidt. – Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Lothar Binding.

(Beifall bei der SPD – Fritz Güntzler [CDU/CSU]: Der nimmt kein Blatt vor den Mund!)