Dr. Till Steffen
17.11.2023

Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

„Der Weltraum, unendliche Weiten. Wir schreiben das Jahr 2200. Dies sind die Abenteuer des Raumschiffs Enterprise, das mit seiner 400 Mann starken Besatzung fünf Jahre unterwegs ist, um fremde Galaxien zu erforschen, neues Leben und neue Zivilisationen. Viele Lichtjahre von der Erde entfernt dringt die Enterprise in Galaxien vor, die nie ein Mensch zuvor gesehen hat.“

(Zuruf des Abg. Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU])

Diese Serie begeisterte in den 70er-Jahren mit echter Science-Fiction. Wenn sich Konflikte anbahnten und Verhandlungen mit anderen Zivilisationen anstanden, dann rief Captain James T. Kirk: „Auf den Schirm“.

Wir sind zwar noch nicht beim Beamen. Seit Corona ist aber die Kommunikation per Video absolute Selbstverständlichkeit. In praktisch jedem Unternehmen ist das Alltag. Wir nutzen es im Bundestag, wenn wir während der Wahlkreiswochen zusammenkommen wollen, um Dinge zu beraten. Großeltern nutzen diese tolle Möglichkeit, um auch ihre weit entfernt lebenden Enkel zu sehen.

So war es in dieser Zeit auch bei der Justiz. Man schaute ins Gesetz und fand eine Regelung aus dem Jahr 2001. Schon seitdem war es nämlich möglich, per Video zu verhandeln. Wir haben in der Sachverständigenanhörung von einer OLG-Präsidentin gehört, dass dort 75 Prozent der Verfahren tatsächlich per Video durchgeführt werden konnten. Das heißt: Es geht. Die Voraussetzungen liegen vor. Und – das haben uns die Sachverständigen auch bestätigt – die Rechtsuchenden aus allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen haben es geschafft, an diesen Verhandlungen teilzunehmen, und hatten eben keine technischen Probleme. Das hat alles ganz wunderbar funktioniert. Der Rechtsstaat funktionierte weiterhin, trotz der Einschränkungen in dieser Zeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Wir haben als Ampel versprochen: Wir wollen hier zu mehr Videoverhandlungen kommen. Wir wollen dieses Mittel wirklich mehr nutzen, damit es in den Fällen, wo es Sinn macht, auch tatsächlich zum Einsatz kommt. Wir haben jetzt noch wichtige Veränderungen im Rahmen der Gesetzesberatungen vorgenommen. Wir haben bestimmte Elemente herausgenommen, wo es zu Blockaden hätte kommen können, weil eben beide Parteien hätten zustimmen müssen. Wir sagen jetzt: Es reicht, wenn eine Partei sagt, sie möchte per Video teilnehmen. Dann kann sie per Video teilnehmen. Die andere Partei kann das für sich anders entscheiden.

So nutzen wir die Potenziale, die in diesem Instrument liegen. Dadurch kommt es dazu, dass überall dort, wo Videoverhandlungen ein gutes Instrument sind, diese auch zum Einsatz kommen. Wir lösen damit das Modernisierungsversprechen ein, das wir als Ampelkoalition für die Justizpolitik gegeben haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Das hat große Vorteile. Justiz wird verfügbarer in der Fläche, weil Rechtsdienstleistungen, Gericht und Rechtsuchende besser zusammenkommen können. Wir verringern Blockaden für Menschen, die mobilitätseingeschränkt sind. Wir verringern Kosten für Rechtsuchende. Wir sorgen für mehr Effizienz. Wir sorgen auch dafür, dass Verfahren medienbruchfrei vollständig digital durchgeführt werden können – dort, wo es sinnvoll ist, etwa im Bereich des digitalen Gewaltschutzes. Wir haben also einen ganz wichtigen Baustein für die Zukunft gesetzt.

In diesem Sinne: Live long and prosper!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Herr Kollege Steffen. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Susanne Hennig-Wellsow, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)