Rede von Britta Haßelmann Wahlrecht – Regelung Versammlungsfreiheit

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10.09.2020

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Absicht, in der Zeit der Coronakrise und in besonders dramatischen Notlagen wie dieser Pandemie für Aufstellungsversammlungen und vielleicht auch für Parteitage etwas regeln zu wollen, kann ich begrüßen. Ich weiß, dass in den Parteien darüber nachgedacht wird, ich weiß, dass in den Fraktionen darüber nachgedacht wird. Das kann man natürlich unterstützen; das tut auch unsere Partei. – So weit, so gut.

Nun aber zum Gesetzentwurf von Union und SPD: Der Gesetzentwurf ist ein Beispiel dafür, wie man es wirklich nicht machen kann.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Konstantin Kuhle [FDP])

Er ist total unbestimmt, und wir können in einer so sensiblen Frage doch nicht mit völlig unbestimmten Pauschalverordnungen arbeiten. Ich versuche seit Tagen, das deutlich zu machen. Das Parlament hat relevante Entscheidungen zu treffen – und nicht ein Ministerium.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich bitte auch CDU/CSU und SPD, jetzt endlich mal die Argumente zu hören. Wir können an dieser Stelle nicht einfach Fehler wiederholen, die wir an anderer Stelle gemacht haben.

Ich sage Ihnen ganz eindeutig: In § 5 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes geht es um einen verfassungsrechtlichen Ausnahmezustand, wie ihn ein Staatsrechtler bezeichnete.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Konstantin Kuhle [FDP])

Inzwischen tun das auch Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler, die Ihnen nahestehen. Lassen Sie uns also mal darüber nachdenken, was zu tun ist, und zwar gemeinsam, was Sie ja immer einfordern. Ich fände das gut.

Diesem Gesetzentwurf fehlt es an Bestimmtheit, diesem Gesetzentwurf fehlt eine Klarheit in Bezug auf Befugnisse, dieser Gesetzentwurf enthält eine unfassbare Weite der Verordnungsermächtigung des BMI, und das ist in einer so zentralen Frage wie dem Bundeswahlgesetz nicht in Ordnung und nicht tragbar.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Katja Suding [FDP])

Dieser Gesetzentwurf soll nicht nur eine Vorschrift für die Coronapandemie sein. Nein, davon bin ich auch nicht ausgegangen, als die Parteien gesagt haben – öffentlich war das ja zu lesen; Herr Ziemiak, Sie sind heute ja hier; ich weiß das auch von unserem Bundesgeschäftsführer –: Lasst uns eine Regelung für die wirkliche Ausnahmesituation einer Pandemie finden. – Dem kann man sich ja gar nicht verschließen. Aber plötzlich gilt diese Regelung, diese Verordnungsermächtigung, auch für Naturkatastrophen und ähnliche Ereignisse. In Klammern frage ich mal: Wo ist denn die Bestimmtheit von „ähnlichen Ereignissen“? Für was alles wollen Sie denn das BMI ermächtigen, über Ausnahmen zu entscheiden? So geht das nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)

Um beim Beispiel von Herrn Frieser zu bleiben: Wenn in Franken eine Naturkatastrophe passiert, dann ist das schlimm für Franken und für Bayern, aber das hat mit Nordrhein-Westfalen und mit der pandemischen Lage dort nichts zu tun. Hier braucht es jetzt endlich Präzision. Wir brauchen Klarheit darüber, und die Entscheidung muss beim Bundestag, beim Parlament, liegen.

An der Bestimmtheit muss gearbeitet werden, und die Befugnisse müssen sich ändern. Dann sind wir gerne bereit, mit Ihnen darüber zu reden und zu einer gemeinsamen Auffassung zu kommen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Frau Kollegin Haßelmann. – Das letzte Wort in dieser Debatte hat der Kollege Philipp Amthor, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)