Rede von Claudia Müller Wasserwirtschaft

25.03.2021

Claudia Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen Sie die Zuständigkeiten von Bund und Ländern bei wasserwirtschaftlichen Aufgaben neu regeln. Das ist schon einmal gut. Und schon kommt allerdings das Aber: Die aktuelle Aufgabenverteilung kommt deutlich zu spät! Das hätte man viel früher angehen müssen. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie besteht seit gut 20 Jahren: Damit ist Beschlusslage, dass der Zustand der Gewässer verbessert werden soll; er darf nicht verschlechtert werden. Dies ist trotz vielfach besserer Wasserqualität weiterhin eine Mammutaufgabe. Einleitungen aus chemischen Betrieben gehören glücklicherweise inzwischen der Vergangenheit an, aber dennoch stehen die Flüsse und Gewässer aufgrund von Hitzewellen oder Ausbaumaßnahmen vielfach vor Stress und großen Herausforderungen.

Vor über zehn Jahren hat man dann die Aufgabe der ökologischen Durchgängigkeit der Wasserstraßenverwaltung übergeben. Seitdem sollen nach der geltenden Wasserrahmenrichtlinie Renaturierungsmaßnahmen oder die ökologische Durchgängigkeit das Gleichgewicht wieder herstellen. Jetzt erst soll diese Aufgaben vollständig der Bund übernehmen. Leider konnte auch auf mehrfache Nachfragen nicht beantwortet werden, wie die Länder die Aufgaben bisher erledigt haben und wie das nun der Bund durchführen wird. Hier brauchen wir dringend Transparenz!

Entsprechendes gilt auch für die Kostenaufteilung; denn bislang können Sie die Kosten nicht im Detail beziffern. Sie haben sich viele Jahre Zeit genommen, die Aufgabenübertragung und dazu die entsprechende Kostenaufteilung zu sortieren. Dennoch ist nach wie vor vieles ungeklärt und wenig nachvollziehbar – unklare Aufgabenbeschreibung und Berechnen der Kosten per „Pi mal Daumen“. Das ist ungenügend. Jetzt mit dem Gesetz obliegt die Kontrolle der Umsetzung des Gesetzes dem Parlament. Das wird eine kontinuierliche Aufgabe für Verkehrs- und Haushaltsausschuss; denn wir wollen, dass die Übertragung der Aufgaben korrekt erfolgt und die Ziele aus der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt werden.

Gerne möchte ich dem Verkehrsminister noch etwas mit auf den Weg geben: Sehen Sie die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung endlich als Behörde für Schifffahrt UND Umwelt. Die Behörde leistet sehr gute Arbeit und hat kompetente und hochmotivierte Mitarbeiter. Der Blick alleinig auf die Sicherstellung des Schiffsverkehrs reicht jedoch nicht; denn langfristig sichert das nicht den Bestand und den guten Zustand der Gewässer. Dafür brauchen wir eine Verwaltung, die Ökologie und Naturschutz als Chance begreift, eine Verwaltung, die sowohl bei Instandhaltungen als auch bei weitergehenden Maßnahmen die ökologischen Fragen immer konsequent mit berücksichtigt. Nur durch einen sinnvollen Ausgleich von Ökologie und verkehrlichen Erfordernissen kann auf die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen reagiert werden.