Rede von Dr. Till Steffen Whistleblowerschutz

Dr. Till Steffen
11.05.2023

Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bedanken für die guten Gespräche und die Koordination der beiden Minister, die angesprochen wurde. Das waren sehr sachliche Gespräche, in denen jede Frage sehr genau beleuchtet worden ist. Angesichts dessen, dass wir bei genauem Hinschauen viele Punkte erkannt haben, wo sich das Gesetz als gar nicht so schlecht erwiesen hat, würde ich eher fragen: Warum haben Sie es in den letzten Wahlperioden nicht hingekriegt?

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Sie haben gefehlt! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Ich glaube, wenn Sie sich dem gestellt hätten, wäre das gar nicht schlecht gewesen.

Uns geht es auch manchmal so. Manche Lobbyorganisation schreibt einem ein paar Punkte auf, und wenn man sich diese anschaut, denkt man: Okay, wir verstehen, warum die das wollen. Aber das ist im Rahmen der Rechtsordnung nicht machbar. – Wir müssen hier den europarechtlichen Rahmen beachten. Ich glaube, da hat sich im Laufe der Gespräche die Spreu vom Weizen getrennt, auch auf Ihrem Stichwortzettel.

Es waren gute Gespräche, in der Tat. Ich finde auch das Ergebnis gut. Wir haben den Anwendungsbereich beibehalten; er bleibt vollständig erhalten für die gesamten Themen, die im Gesetz benannt werden und die wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens erweitert haben. Ich finde auch sehr wichtig, dass wir vor etwaigen Verstößen gegen das kollektive Arbeitsrecht – dass zum Beispiel Betriebsräte behindert werden, wenn jemand Hinweise geben möchte – weiterhin schützen.

Herr Krings, ganz kleine Korrektur. Es wird weiterhin so sein, dass jemand, der anonym einen Hinweis gibt, den Schutz durch das Gesetz in Anspruch nehmen kann. Die Hinweisstelle muss solche Hinweise bearbeiten, und das gleichrangig, anders als es noch im Regierungsentwurf vorgesehen war. Wir haben uns darauf geeinigt, dass es nicht verpflichtend ist, einen Rückkanal für solche anonymen Meldungen vorzusehen. Ich würde aber sagen: Die meisten Unternehmen – das haben die Gespräche in der Praxis gezeigt –, die mit solchen Hinweisen zu tun haben, machen die Erfahrung, dass es ganz schön schlau ist, solche Systeme vorzuhalten. Denn wenn man einen solchen Hinweis kriegt, ist dieser unter Umständen erst mal gar nicht so genau zuzuordnen. Da gibt es vielleicht Nachfragen, und bei der einen oder anderen Nachfrage stellt sich vielleicht heraus, dass die Sache schon bekannt ist oder dass es sich um eine kleinere Angelegenheit handelt, als es zunächst scheint. Ich glaube, die Unternehmen tun gut daran. Die Erfahrung, die uns berichtet wurde, ist: Wenn man mit den Hinweisgeberinnen und ‑gebern kommuniziert, legen viele im Laufe der Kommunikation ihre Identität offen und werden noch konkreter.

All das wird sich sicherlich weisen. Ich bin ganz hoffnungsfroh, dass insbesondere die öffentlichen Stellen von vornherein den Stand der Entwicklung berücksichtigen, auch wenn es vom Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Vielen Dank für die Beratungen. Ich wünsche uns gute Beschlüsse heute hier und morgen im Bundesrat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Vizepräsidentin Yvonne Magwas:

Für die AfD-Fraktion hat das Wort Stephan Brandner.

(Beifall bei der AfD)