Rede von Harald Ebner Windenergie und Naturschutz

24.06.2022

Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dürre, Hitze, Waldbrände zeigen uns die anhaltende Verschärfung der Klimakrise und in Verbindung mit Russlands Angriffskrieg auch die Dringlichkeit einer schnellen Energiewende hin zu erneuerbaren Energien. Gleichzeitig geht das dramatischste Artensterben seit Menschheitsgedenken ungebremst weiter. Laut EU-Kommission sind 80 Prozent der Naturräume der EU in einem schlechten Zustand. Wir müssen deshalb beides tun: Klima schützen und Artenvielfalt retten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Wir stellen uns heute dieser enormen Herausforderung. Zur Erhöhung der Ausbaubeschleunigung müssen viele Bremsen gelockert werden. Auch im Naturschutzrecht lassen sich Potenziale zur Verbesserung der Verfahrensabwicklung heben. Denn nicht der Schutz der Arten ist das Problem; die Rechtsunsicherheiten bei der Umsetzung vieler Verfahren führen zu Verzögerungen. Eine Herzkammer der heutigen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist daher die Beschleunigung der Prüfverfahren bei kollisionsgefährdeten Brutvogelarten. Durch Standardisierung beseitigen wir Rechtsunsicherheiten und schaffen eine bundesweit einheitliche Umsetzung der artenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Anlagengenehmigung. So entlasten wir Behörden und Gerichte.

Das im Einklang mit dem europaweit geltenden Artenschutzrecht zu erreichen, ist ein Balanceakt. Der vorgeschlagene Kompromiss zur Standardisierung mit definierter Artenliste und definierten Prüfabständen ist für manche Naturschützer eine Zumutung und in der Fachwelt nicht unumstritten; manche hätten gerne längere Artenlisten und größere Abstände. Aber es ist ein tragbarer Kompromiss, der die notwendige Balance, die ich genannt habe, wahren kann.

Damit die vorgenannten artenschutzrechtlichen Neuregelungen real, sachgerecht und EU-rechtskonform sind, legt der Bund künftig Artenhilfsprogramme auf. Sie sind die zweite Herzkammer dieser Neuregelung. Dabei gilt: Die eine Kammer pumpt nicht ohne die andere. Wir stabilisieren damit den Erhaltungszustand der Populationen windsensibler Tierarten und schaffen die Voraussetzungen, um die neuen Regelungen EU-rechtskonform auszugestalten.

Windkraft ist aber nicht hauptverantwortlich für den teils schlechten Erhaltungszustand mancher Vogelarten. Da gibt es viele andere Faktoren. Der Staat trägt deshalb eine Gesamtverantwortung. Diese Gesamtverantwortung nehmen wir auch dadurch wahr, dass wir das Artenhilfsprogramm mit Geldern in Höhe von 80 Millionen Euro ausstatten. Gleichzeitig werden die Windkraftbetreiber/-innen ihrerseits Finanzierungbeiträge zu diesen Programmen leisten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Dr. Lukas Köhler [FDP])

Klima- und Artenkrise müssen gemeinsam gelöst werden. Ich sage Ihnen eines: Die Umsetzung der Artenhilfsprogramme muss jetzt genauso beschleunigt werden wie der Ausbau der erneuerbaren Energien. Nur wenn wir beides zusammen schnell anpacken, werden wir erfolgreich sein. Wir packen es an.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Klaus Mack hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)