Rede von Dr. Manuela Rottmann Zivilprozesse

17.10.2019

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die Zivilprozessordnung trat vor 140 Jahren, am 1. Oktober 1879 in Kraft. Sie stammt also aus einer Zeit, als es noch keinen Dieselskandal geben konnte. Denn Rudolf Diesel meldete den Dieselmotor erst 1892 zum Patent an. Es gab noch keine Massenschäden bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Erst die Industrialisierung hat die Produktion von Massengütern überhaupt ermöglicht. Es gab keine Konkurrenz zwischen Rechtsstandorten in Europa und weltweit, während sich heute Unternehmen und Anleger den für sie international günstigsten Gerichtsstand auswählen. Vor 140 Jahren dominierte der individuelle Rechtsstreit zwischen zwei gleich starken Parteien. Dafür hat die Zivilprozessordnung gute Dienste geleistet.

Nun vermisse ich keine Jubiläumsfeier, ich vermisse aber die Erkenntnis im Justizministerium, dass wir das Zeitalter der Industrialisierung schon lange hinter uns gelassen haben, dass das Zeitalter der Digitalisierung anbricht, dass viele Privatrechtsverhältnisse von struktureller Ungleichheit zwischen Unternehmen mit großen Rechtsabteilungen und Kleingewerbetreibenden, Kunden oder Einzelaktionären geprägt sind.

Auf viele dieser Veränderungen haben wir im materiellen Recht reagiert, durch Verbraucherschutzrecht, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Produkthaftungsrecht; vieles davon wurde durch die EU vorangetrieben. Aber materielle Ansprüche sind wenig wert, wenn das Verfahrensrecht im 19. Jahrhundert stecken bleibt.

Zahlreiche Vorschläge der im Vorfeld des Entwurfs konsultierten Experten werden allerdings nicht berücksichtigt. Reformen, die seit Langem von einer breiten Fachöffentlichkeit gefordert werden, wurden abermals ignoriert: Im Regierungsentwurf findet sich nichts dazu, die Kollegialentscheidung anstelle des Einzelrichters als Regel zu installieren. Die internationale Konkurrenzfähigkeit des Rechtsstandortes Deutschland steht massiv unter Druck, etwa vor dem Hintergrund von Commercial-Court-Angeboten in Paris und Amsterdam. Die Schwierigkeiten und Erfahrungen der Gerichte bei der Aufarbeitung großer Wirtschaftsskandale – vom Absturz der Telekom-Aktie bis zum Dieselskandal – bieten genug Anlass für Reformen, etwa für die Einführung echter Gruppenverfahren oder die Eindämmung des systematischen Herauskaufens aus der Revision.

Eine echte Reform der Zivilprozessordnung steht aber nicht auf der Agenda der Justizministerin. Dabei ist nicht die Strafgerichtsbarkeit, sondern eine moderne Zivilgerichtsbarkeit der Teil des Rechtsstaates, mit dem der Normalbürger die meisten Erfahrungen macht. Ich fürchte, dass wahrscheinlich auch zum 150. Geburtstag der ZPO nicht Sie es gewesen sein werden, die ein Verfahrensrecht für das 21. Jahrhundert geschafft haben.