Rede von Dr. Ingrid Nestle Zu Protokoll: Herkunftsnachweise für die Nutzung erneuerbarer Energien

01.12.2022

Dr. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Erneuerbare Energien sind mittlerweile eindeutig die kostengünstigsten Technologien zur Erzeugung von Strom. Aber auch synthetisches Gas aus erneuerbarem Strom und erneuerbare Wärme sind inzwischen oft günstiger als ihre fossilen Alternativen. Für den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit sind die erneuerbaren Energien ebenfalls unverzichtbar. Deshalb trifft es sich gut, dass wir heute ein weiteres Gesetz zum Thema „erneuerbare Energien“ auf den Weg bringen: das Gesetz zum Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase und erneuerbare Wärme.

Es ist sinnvoll, dass derartige Herkunftsnachweise europäisch organisiert werden; denn auch die Energiemärkte sind eng verflochten. Es wäre chaotisch und wenig zielführend in jedem Mitgliedstaat eigene Nachweise zu organisieren. Entsprechend bewegt sich unsere Umsetzung auch im Rahmen der europäischen Vorgaben. Diese werden in Zukunft noch weiterentwickelt.

Momentan ist das einfachste System von Herkunftsnachweisen vorgesehen, bei dem das Gas bzw. die Wärme komplett getrennt von der grünen Eigenschaft gehandelt wird. Dadurch stellen sich einige der in den letzten Wochen immer wieder eingebrachten Fragen noch gar nicht. Zum Beispiel entscheidet ein solches System nicht über die Beimischung von Wasserstoff im Erdgasnetz. Wo das Gas sich physisch befindet, wird von dem Zertifikat gar nicht nachverfolgt. Festgelegt haben wir lediglich, dass ein Lieferant nicht mit einem Zertifikat behaupten darf, grünen Wasserstoff zu liefern, wenn faktisch beim Kunden Methan aus dem Erdgasnetz ankommt. Ein Zertifikat für grünen Wasserstoff darf dem Kunden nur vorgelegt werden, wenn tatsächlich Wasserstoff aus einem reinen Wasserstoffnetz ohne Beimischung von Methan geliefert wird. Die Logik dieser Regelung liegt auf der Hand.

Auch wurde in den letzten Wochen gefordert, die Zertifikate müssten jetzt schon auf verschiedene Ziele für Klima und erneuerbare Energien anrechenbar sein. Hierfür wäre aber ebenfalls die nächste, anspruchsvollere Stufe der Zertifizierung notwendig, die heute von der EU-Richtlinie noch gar nicht vorgesehen ist: die sogenannte Massenbilanzierung.

Wir haben in den Verhandlungen noch Optionen für die Zertifizierung von unvermeidbarer Abwärme und Grubengas geschaffen. Bei beiden müssen sich die Zertifikate eindeutig von denen für erneuerbare Energien unterscheiden.

Ich bedanke mich bei den Kollegen für die konstruktiven Gespräche und werbe dafür, dem Gesetz heute zuzustimmen.