Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das zweite Änderungsgesetz zum Hopfengesetz ist das unspektakulärste Gesetz, das wir diese Woche verabschieden. Demnächst kommen Gesetzesänderungen zu einer verwandten Pflanze; das wird dann spannender.
Aber zum heutigen Thema: Wir passen die Regeln für die Auszahlung der Hopfenbeihilfe in Höhe von 2,188 Millionen Euro pro Jahr an Änderungen im Unionsrecht an. Wir tun das, weil es uns wichtig ist, den Hopfenanbau in Deutschland auch weiterhin zu unterstützen.
Hopfen ist wichtig für uns. Hopfen gibt dem Bier sein Aroma, und ich weiß, dass das hier von überparteilichem Interesse ist.
Und wir sind wichtig für den Hopfen. Alleine die Hallertau als größtes deutsches Hopfenanbaugebiet produziert fast ein Viertel der weltweiten Ernte. Daraus erwächst Verantwortung. Das gilt umso mehr, als dass der Hopfenanbau auch vor Herausforderungen steht: Die Marktlage ist unsicher, und das Ziel, den Pestizideinsatz zu halbieren, ist gerade für Sonderkulturen kein ganz einfacher Weg.
Aber die Hopfenbetriebe können sich sicher sein, dass die Politik auf diesem Weg hinter ihnen steht. Durch den Agrarausschuss ist das Gesetz einstimmig gegangen, und ich rechne auch hier mit einer großen Mehrheit. Wir ändern das Hopfengesetz, weil wir den Hopfenanbau erhalten wollen.