Rede von Stefan Schmidt Zu Protokoll: Kommunale Finanzen

18.01.2024

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Integration, Klimawandel, Digitalisierung, Mobilität und ein breites Angebot an Kultur und Sport – das sind nur einige der vielen komplexen Herausforderungen, vor denen Kommunen standen und stehen. Einer der wichtigsten Töpfe, aus denen Kommunen diese Herausforderungen finanzieren, ist die Einkommensteuer. Mit den Änderungen im Gemeindefinanzreformgesetz wird der Topf der Einkommensteuer neu auf die Kommunen verteilt. Das erscheint mir zeitgemäß und notwendig.

Worum geht es dabei konkret? Das Geld aus dem Topf der Einkommensteuer wird je nach Einkommenshöhe der Einwohnerinnen und Einwohner auf die Kommunen verteilt. Berücksichtigt werden dabei zunächst Einkommen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Dieser Betrag liegt aktuell bei 35 000 Euro für Singles und bei 70 000 Euro für Ehepaare. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Beträge auf 40 000 bzw. 80 000 Euro anheben. Diese Änderung halte ich für folgerichtig. Deshalb unterstütze ich diesen Gesetzentwurf im Grundsatz.

Die Höchstbeträge wurden zuletzt vor zwölf Jahren erhöht. In der Zwischenzeit sind Löhne und Preise aber gestiegen. Es ist also nur konsequent, dass auch die Höchstbeträge steigen und an die Einkommens- und Preisrealität angepasst werden. Den Anstieg halte ich dabei auch nicht für übertrieben.

Außerdem erfüllt die Anpassung das ursprüngliche Ziel des Gesetzes. Demnach sollten die Steuereinnahmen von großen und kleinen Gemeinden nicht vollständig angeglichen werden. Das ist logisch. In der Regel sind große Städte diejenigen, die vor besonders komplexen und teuren Herausforderungen stehen, zum Beispiel durch viele schutzsuchende Menschen, große Sport- und Kultureinrichtungen oder ein weites Netz an öffentlichen Bussen und Bahnen. Dass diese Kommunen in der Folge der Neuverteilung etwas mehr vom Kuchen erhalten, erscheint mir sinnvoll.

Und natürlich bleibt es nicht nur bei dem Anteil an der Einkommenssteuer unter den Höchstbeträgen. Auch die darüber hinausgehenden Mittel aus der Einkommenssteuer bleiben zu 15 Prozent in den Kommunen, wenn auch nicht eins zu eins in der jeweiligen Gemeinde, sondern umverteilt innerhalb des Bundeslandes.

Die kommunalen Haushalte stehen nicht erst seit Pandemie und Krieg unter Stress. Aber: Die Krisen häufen sich und ihre Auswirkungen werden schärfer. Schon vorher gab es Schieflagen in der finanziellen Ausstattung der Städte und Gemeinden. Wir im Bund und auch die Länder sind deshalb in der Pflicht, die Kommunen gesetzgeberisch und finanziell zu unterstützen – aktuell mehr denn je. Dafür werden wir Grüne uns weiterhin starkmachen.

Aus meiner Sicht stellen wir mit dem Gesetzentwurf die nötigen Weichen, damit die Steuermittel zeitgemäß und ausgewogen auf die Kommunen verteilt werden. Im vorparlamentarischen Verfahren gab es aber auch kritische Stimmen zu diesem Gesetzentwurf. Die Argumente dahinter werde ich mir genauer ansehen und in der parlamentarischen Beratung berücksichtigen.