Rede von Stefan Schmidt Zu Protokoll: Verbrauchsteuer

Foto von Stefan Schmidt MdB
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Kaminski
23.06.2022

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem 8. Verbrauchsteueränderungsgesetz gehen wir im Wesentlichen notwendige europarechtliche Änderungen bei der Biersteuer an. Damit knüpfen wir an das 7. Verbrauchsteueränderungsgesetz an, das wir letztes Jahr schon für die übrigen Verbrauchsteuern umgesetzt haben. Das ist gut und richtig. Wir müssen EU-Vorgaben also in nationales Recht umsetzen, und das tut dieser Gesetzentwurf. Die EU-Systemrichtlinie verlangt die Digitalisierung. Die Papierflut bei der grenzüberschreitenden Beförderung der steuerpflichtigen Waren hat künftig also ein Ende. Zusammen mit weiteren Vereinfachungen reduzieren wir so den Verwaltungsaufwand in der Wirtschaft.

Die Alkoholstrukturrichtlinie sieht vor, ein EU-weites Zertifizierungssystem für kleine Brauereien einzuführen. Damit können sie die ermäßigten Steuersätze in anderen EU-Ländern in Anspruch nehmen. Das ist eine sinnvolle Harmonisierungsmaßnahme.

Mit dem Gesetzentwurf ändern wir auch die Besteuerung von Biermischgetränken. Laut EU-Vorgaben müssen künftig alle Bierzutaten bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden – einschließlich derjenigen Zutaten, die erst nach Abschluss der Gärung hinzugefügt werden. Konkret heißt das: Der Steuergegenstand wird ausgeweitet, und die Brauereien werden zusätzlich belastet. Auf Wunsch der Länder setzen wir diese Regelung aber erst nach 2031 um und nutzen den Übergangszeitraum damit maximal aus. Da die Biersteuer aber vollständig den Ländern zusteht, wollen wir uns dem Wunsch nicht widersetzen.

Ähnliches gilt für die Biersteuermengenstaffel. Der Gesetzentwurf sieht zwar vor, dass die reduzierte Biersteuer für kleinere Brauereien regulär zum Ende des Jahres ausläuft. Die Länder – denen, wie gesagt, die Einnahmen komplett zustehen – wollen die reduzierte Steuer aber entfristen und damit dauerhaft behalten. Auch wenn ich persönlich skeptisch bleibe, ob gerade die Biersteuer das richtige Instrument ist, um Brauereien zu unterstützen und zu fördern: Wir werden den Wunsch der Länder im weiteren Verfahren berücksichtigen.

Ein Kritikpunkt am Gesetzentwurf bleibt aber: die steigende Arbeitsbelastung beim Zoll. Die Änderungen im Gesetzentwurf bedeuten mehr Arbeitsaufwand in den Zollämtern. Und mehr Arbeitsaufwand braucht auch mehr Personal. Denn fruchten werden die Änderungen im Gesetzentwurf nur, wenn der Zoll auch das entsprechende Personal hat, das die Arbeit auch bewältigen kann.

Ich bin gespannt, zu welcher Einschätzung die Sachverständigen in der Anhörung kommen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir ein gutes Gesetz verabschieden werden, und freue mich auf die weiteren Beratungen im Finanzausschuss.