Rede von Dr. Till Steffen Zu Protokoll: Wahlkreise

09.11.2023

Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung müssen nach den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben einige wenige Wahlkreise zwingend neu zugeschnitten werden. Zudem ist aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Ländern die Beschreibung von Wahlkreisen nicht mehr zutreffend.

Zwei Wahlkreise überschreiten derzeit die zwingende Neueinteilungsgrenze von plus/minus 25 Prozent. Soweit Wahlkreise jenseits der Toleranzgrenze von plus/minus 15 Prozent („Sollgrenze“) liegen, sieht der Entwurf von einer Neueinteilung unter dem anerkannten Aspekt der Wahlkreiskontinuität grundsätzlich ab.

Die Vorlage sieht die Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern vor. Danach soll die Zahl der Wahlkreise in Sachsen-Anhalt aufgrund der dort rückläufigen Bevölkerungsentwicklung von bislang neun auf acht reduziert und dazu der bisherige Wahlkreis Anhalt aufgelöst werden. Im Gegenzug wird in Bayern aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu ein zusätzlicher Wahlkreis gebildet werden. Der neue Wahlkreis wird den Namen „Memmingen – Unterallgäu“ erhalten.

Da die Aufstellung der Wahlbewerber für die Bundestagswahl 2025 nach dem Bundeswahlgesetz am 26. März 2024 (Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlungen) und am 26. Juni 2024 (Wahl der Wahlkreis- und Listenbewerber der Parteien) beginnt, müssen zu diesem Zeitpunkt die Wahlkreisgrenzen feststehen. Bis dahin muss daher das Gesetzgebungsverfahren für die Wahlkreisneueinteilung abgeschlossen sein.

Aus diesem Grund hat man sich entschieden, die Wahlkreiskommission nicht um einen ergänzenden Bericht zu ersuchen. Dessen Erstellung hätte mehrere Monate in Anspruch genommen, da Abstimmungen mit den Landeswahlverwaltungen und den Landesverbänden der Parteien sowie Kabinettsbeschlüsse in den Ländern erforderlich geworden wären. Beim Verzicht auf eine Anforderung eines ergänzenden Berichts der Wahlkreiskommission war auch zu berücksichtigen, dass diese Änderungsbedarfe überschaubar sind.