Rede von Canan Bayram Zu Protokoll: Wohnungseigentümerversammlungen und Erneuerbare-Energien-Anlagen

18.01.2024

Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Manche Gesetze, die wir hier in diesem Haus beraten und beschließen, stehen im Licht der Öffentlichkeit. Die Medien berichten umfänglich, und am liebsten berichten sie über Streit in der Koalition, scharfe Attacken der Opposition und erregte Debatten im Bundestag. Dies scheint bei diesem Gesetz, dass wir heute in erster Lesung beraten, auf den ersten Blick nicht der Fall zu sein. Wenn wir in die Medien schauen, ist kaum etwas dazu zu finden. Aber das heißt nicht, dass diese Themen die Menschen nicht beschäftigen. Ich brauche ja nur zu schauen, wie viele Anfragen mein Büro hierzu erreichen. Um es gleich zu sagen: Zum Thema „Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten“ keine einzige.

Doch schon bei den Balkonsolaranlagen sieht dies anders aus. Da haben mich einige Anfragen von Bürgern und Bürgerinnen nicht nur aus meinem Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost –, sondern auch aus anderen Städten erreicht. Da gab es interessante Fragen und Anregungen, die teilweise sogar über das eigentliche Gesetz hinausgehen, zum Beispiel, wie auch bei günstigen Solaranlagen, etwa aus dem Discounter, die Qualität gesichert werden kann. Denn davon hängt unter anderem für die Nutzer ab, ob sich die Anlage für sie auch gut rechnet. Nur dann wird der große Andrang, den es bei Balkonkraftwerken bereits heute gibt, weiter anhalten bzw. durch dieses Gesetz enorm steigen; dessen bin ich mir sicher.

Alle diese Fragen und Anregungen werden wir in den Ausschüssen beraten und dieses gute Gesetz noch weiter verbessern. Doch die meisten Zuschriften – da wird es Ihnen nicht anderes gehen – kamen zum Thema Onlinewohnungseigentümerversammlungen. Nicht zuletzt durch einen Aufruf eines Verbandes selbstnutzender Eigentümer veranlasst, schrieben mir zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Die in diesen Briefen geäußerte Besorgnis: Durch rein online abgehaltene Wohnungseigentümerversammlungen könnten Eigentümer, die über keinen Internetzugang verfügen, von den Versammlungen ausgeschlossen werden. Und das erscheint zunächst durchaus beachtlich. Immerhin werden auf diesen Versammlungen Beschlüsse gefasst, die den einzelnen Eigentümer mit vielen tausend Euro belasten können, die über die Nutzung des Gemeinschaftseigentums oder die Gestaltung der Fassaden entscheiden und viele wichtige Dinge mehr. Wir haben uns aus diesem Grund die Entscheidung nicht leicht gemacht, haben viel diskutiert und abgewogen. Ich will Ihnen sagen, warum wir uns für die Lösung entschieden haben, dass eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen auf der Wohnungseigentümerversammlung beschließen kann, die Versammlungen für drei Jahre nur noch online abzuhalten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Versammlung kann von Räumlichkeiten unabhängig und somit kostengünstig stattfinden. Und auch in anderen Städten oder gar Ländern lebende Eigentümer können teilnehmen, ohne weite Fahrten antreten zu müssen. Das ist übrigens nicht zuletzt auch für die Umwelt gut. Doch was ist mit den Bedenken, es könnten Eigentümer ohne Onlineanschluss nicht teilnehmen? Nun, bei Lichte betrachtet scheint es in heutigen Zeiten doch sehr unwahrscheinlich zu sein, dass eine Person zwar über eine Eigentumswohnung verfügt, aber keinerlei Möglichkein hat, an einer Versammlung im Internet teilzunehmen. Auch bedingt durch die Pandemie haben in Deutschland fast alle Menschen einen eigenen Internetanschluss oder doch zumindest Gelegenheit, auf einen Anschluss Zugriff zu bekommen. Bei allen Zuschriften war übrigens keine einzige Person dabei, die angab, persönlich von dem Problem betroffen zu sein. Und wenn einer der wohl wirklich seltenen Fälle eintritt, dass es jemandem gar nicht möglich sein sollte, kann er sich letztlich auf der Versammlung durch einen anderen Eigentümer oder einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten lassen.

Ich bin überzeugt, dass angesichts der Vorteile der Onlineversammlung dies akzeptabel ist. Letztlich wollen wir doch alle, dass Deutschland digitaler und somit zukunftsfähiger wird. Aus diesem Grund ist es ein gutes Gesetz, das wir hier heute in erster Lesung beraten, und ich freue mich auf die Arbeit daran in den Ausschüssen.