Rede von Sascha Müller Zusammenarbeit der Steuerbehörden in der EU

Sascha Müller MdB
21.09.2022

Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute hier vorliegenden Gesetzentwurf legen wir als Ampelkoalition nicht nur einen Vorschlag zur Umsetzung der DAC-7-Richtlinie vor, sondern machen auch Vorschläge zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechtes, insbesondere bei der Durchführung von Außenprüfungen.

Es gibt wohl kaum Steuerpflichtige, die jubeln, wenn eine Außenprüfung ansteht. Dennoch sind sie natürlich notwendig, um Zweifelsfälle besser beurteilen zu können und, ja, natürlich auch, um illegale Steuertricksereien zulasten der Allgemeinheit aufzudecken. Damit aber diejenigen – das ist die große Mehrheit; das muss auch mal gesagt werden –, die ihre Angaben gegenüber den Steuerverwaltungen nach bestem Wissen und Gewissen korrekt machen, die Außenprüfung gut und konstruktiv gemeinsam mit den Prüferinnen und Prüfern durchführen können, braucht es gute Verfahrensregeln, die mit dem Gesetzentwurf modernisiert werden.

(Dagmar Andres [SPD]: Richtig!)

Vielerorts wird beklagt, dass die Außenprüfungen in Deutschland zu spät beginnen und zu lange dauern. Bürokratiekosten, Unsicherheit über mögliche Steuernachforderungen und damit verbundene mögliche höhere Zinsbelastungen können die Folge sein. Daher beinhaltet der Gesetzentwurf Instrumente wie das Begrenzen der Aufschiebung der steuerlichen Festsetzungsfristen auf fünf Jahre. Eine solche Frist ist aus unserer Sicht grundsätzlich durchaus sinnvoll. Sie darf aber nicht zur Beeinträchtigung der Prüfungsgenauigkeit führen, insbesondere dann nicht, wenn ausländische Finanzbehörden mitwirken oder Steuerstrafverfahren eingeleitet werden; denn für die Aufdeckung von komplexen Sachverhalten, wie beispielsweise in der jüngeren Vergangenheit bei Cum-ex, muss ausreichend Zeit bleiben. Darauf werden wir in den weiteren Beratungen sehr genau achten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Das ist ja was ganz anderes! Das ist ein Strafverfahren!)

Zudem ist vorgesehen, dass Prüfungsschwerpunkte vorab kommuniziert werden, auf die sich die Steuerpflichtigen dann vorbereiten können, und während der Prüfung werden Zwischengespräche geführt. Auch dies finden wir insgesamt durchaus positiv.

Bei der neu eingeführten qualifizierten Mitwirkungspflicht muss Klarheit bestehen, damit es nicht zu Rechtsunsicherheiten kommt. Das Bußgeld und vor allem der Zuschlag müssen so gestaltet sein, dass kleine und mittlere Unternehmen gegenüber den Konzernen nicht benachteiligt werden. Positiv anzumerken ist auch, dass mit den Teilabschlussbescheiden künftig die Möglichkeit geschaffen werden soll, bei bereits während der Prüfung abgeschlossenen Sachverhalten frühzeitiger Rechtssicherheit herzustellen.

Wie immer, wenn es um Angelegenheiten der Außenprüfungen geht, bleibt natürlich festzuhalten, dass die zu Prüfenden sowohl ein Einzelunternehmen als auch ein großer Konzern sein können. Entsprechend muss der Gesetzentwurf für alle Prüfungssituationen zu einer Verbesserung führen; denn natürlich hat der Großkonzern andere Voraussetzungen als beispielsweise der kleine Einzelhändler oder die Tanzschule. Ich bin mir sicher, dass wir dazu in den Anhörungen viele Anregungen erhalten werden, die wir dann gemeinsam bewerten werden.

Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht zunächst einmal eine gute Grundlage. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)