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Irene Mihalic und Konstantin von Notz: Grüne erneuern Forderung nach schnellstmöglicher Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Zum heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln erklären Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Der Beschluss des Verwaltungsgericht Köln ist zu respektieren. Im weiteren Verfahren braucht es eine Bundesregierung, die juristisch sauber, politisch entschlossen und inhaltlich gut vorbereitet handelt. Wir weisen seit Monaten darauf hin, dass es in diesen Verfahren lediglich um öffentliche Aussagen der AfD geht. Die Problematik ihrer Verfassungsfeindlichkeit und die Frage eines Parteienverbots gehen aber deutlich über diese öffentlich gemachten Aussagen hinaus. Deswegen fordern wir seit langem die Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission, die die Informationen der Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes, auch die nachrichtendienstlich gewonnenen, zusammenträgt und bewertet. Es ist jetzt höchste Zeit, dass die Bundesregierung handelt und eine solche Arbeitsgruppe einrichtet. Die Eilentscheidung zeigt vor allem noch einmal, wie drängend dieser Informationsaustausch der Behörden und die Information der für ein Verbotsverfahren antragsberechtigten Verfassungsorgane, Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung, ist. Fernab aller juristischen Fragen müssen alle demokratischen Parteien sich auch weiterhin mit der AfD, ihren verfassungsfeindlichen Positionen und ihrer gut dokumentierten, ruchlosen Russlandnähe politisch hart auseinandersetzen.