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Recht auf körperliche Unversehrtheit schützen – Weibliche Genitalverstümmelung bekämpfen
Zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 06. Februar erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik und Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:
Die entsetzliche Praxis der Genitalbeschneidung von Mädchen und Frauen ist weltweit noch immer verbreitet. Weibliche Genitalverstümmelung (FGM = Female Genital Mutilation) ist eine besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Nach Schätzungen von UNICEF sind weltweit mehr als 230 Millionen Frauen und Mädchen von FGM betroffen. Diese Praxis stellt eine lebensgefährliche Menschenrechtsverletzung dar und führt häufig zu schweren sowie langfristigen gesundheitlichen und seelischen Schäden.
Auch in Deutschland leben Frauen und Mädchen, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind oder für diese traumatische Prozedur ins Ausland gebracht werden. Laut dem Bundesfamilienministerium leben hier mehr als 70.000 betroffene Frauen und Mädchen. Die Dunkelziffer dürfte jedoch deutlich höher liegen. Obwohl weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland als eigener Straftatbestand verfolgt wird, mangelt es weiterhin an konsequenter Strafverfolgung. Zudem fehlen ausreichende Unterstützungsangebote für betroffene und bedrohte Frauen und Mädchen.
Das wollen wir Grüne im Bundestag ändern. Wir setzen uns für einen wirksamen Schutz des Rechts auf körperliche Unversehrtheit ein. Dazu gehören eine konsequente strafrechtliche Verfolgung von FGM sowie der Ausbau spezialisierter Hilfsangebote. Darüber hinaus fordern wir eine umfassende Aufklärung und Schulung von Lehrer*innen, Ärzt*innen sowie Sozialarbeiter*innen. Nur so kann die Versorgung Betroffener verbessert und diese Form geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam verhindert werden.
Der Ausschuss zur UN-Frauenrechtskonvention CEDAW fordert, dass jedes Land nationale Strategien gegen weibliche Genitalverstümmelung erarbeitet, auch Deutschland. Es braucht ein entschlossenes Vorgehen gegen weibliche Genitalverstümmelung. Die Bundesregierung muss den Verpflichtungen aus der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW jetzt nachkommen und alle Frauen und Mädchen in unserem Land vor FGM schützen.