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Ein überfälliger Warnschuss gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Diskriminierung bei der Wohnungssuche erklärt Awet Tesfaiesus, Mitglied im Rechtsausschuss:

Dieses Urteil ist ein überfälliger Warnschuss. Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist kein Kavaliersdelikt. Sie ist rechtswidrig und hat Konsequenzen. Der Bundesgerichtshof stellt unmissverständlich klar: Ausgrenzung wegen Herkunft oder zugeschriebener Nicht-Zugehörigkeit ist verboten. Auch dann, wenn sie verdeckt erfolgt. 

Der entschiedene Fall zeigt ein strukturelles Problem. Identische Bewerbungen werden allein wegen eines Namens unterschiedlich behandelt. Das ist für viele Menschen bittere Realität - Tag für Tag. Immobilienmakler*innen sind keine neutralen Durchleiter*innen. Sie sind Gatekeeper auf dem Wohnungsmarkt. Wer an dieser Stelle diskriminiert, verschließt Menschen ganz konkret die Tür zu einem Zuhause. Der Bundesgerichtshof macht deutlich: Diese Macht bringt Verantwortung mit sich. Rechtlich. Und gesellschaftlich.

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Täglich erleben Menschen bei der Wohnungssuche Benachteiligung. Wegen ihres Namens. Wegen ihrer Herkunft. Wegen Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Dass die Klägerin hier ihr Recht durchsetzen konnte, lag auch am enormen Aufwand beim Nachweis der Diskriminierung. Viele Betroffene haben diese Möglichkeiten nicht. Daran zeigt sich: Unser Diskriminierungsschutz reicht noch nicht aus. 

Die bestehenden Ausnahmen im Mietrecht müssen abgeschafft werden. Alle Vermieter*innen müssen verpflichtet sein, fair zu handeln. Antidiskriminierungsverbände müssen Betroffene vor Gericht unterstützen können. Sie müssen selbst klagen dürfen, um grundlegende Rechtsfragen im öffentlichen Interesse zu klären. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss gestärkt werden: Sie sollte im Interesse der Allgemeinheit Klagen führen können. Und ihre