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Ausverkauf europäischer Werte und Zusammenarbeit mit Rechtsextremen lösen kein einziges Problem
Zur Abstimmung im Europäischen Parlament über die neue EU-Rückkehrverordnung erklären Chantal Kopf, Sprecherin für Europapolitik, und Max Lucks, Sprecher für Menschenrechte:
Die Konservativen im Europaparlament, darunter CDU/CSU, haben heute gemeinsam mit Rechtsextremen dem menschenrechtlichen Konsens Europas schweren Schaden zugefügt. Statt mit demokratischen Kräften Verantwortung für eine rechtssichere, humane und pragmatische Rückführungspolitik zu übernehmen, suchen die Konservativen den Schulterschluss mit rechtsextremen Kräften und übernehmen rechtspopulistische Scheinlösungen. Trotz der Ermahnung des Bundeskanzlers nach den Berichten über eine Chatgruppe mit EVP- und AfD-Mitarbeitenden setzt Manfred Weber seinen Kurs fort: Die heutige Mehrheit kam unter anderem mit den Stimmen der Fraktion ESN zustande, in der die AfD verortet ist. Das ist nach der Vorgeschichte keine „Zufallsmehrheit“, sondern eine aktive Zusammenarbeit.
Die Verordnung führt faktisch zu einer Auslagerung menschenrechtlicher Verpflichtungen auf Drittstaaten. Sie wird den bestehenden Herausforderungen nicht gerecht. Im Gegenteil: Sie schafft neue unkalkulierbare Haftungsrisiken und untergräbt die notwendige Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Besonders die geplanten Rückkehrzentren in Drittstaaten sind ein Frontalangriff auf rechtsstaatliche Prinzipien. Menschen sollen in Staaten abgeschoben werden können, zu denen sie keinerlei Bezug haben. Das ist ein klarer Bruch mit grundlegenden europäischen und völkerrechtlichen Standards. Damit lagern europäische Konservative ihre Verantwortung aus, ohne dass rechtsstaatliche Garantien ausreichend gesichert sind.
Das schafft Chaos, keine humanitäre Ordnung. Auch die Einschränkung freiwilliger Ausreiseoptionen geht in die falsche Richtung. Dabei ist belegt, dass freiwillige Rückkehr nachhaltiger und kosteneffizienter ist. Statt die Mitgliedstaaten zu entlasten, droht mit diesem Vorschlag der Verwaltungsaufwand für unsere staatlichen Institutionen weiter zu steigen. Gleichzeitig sollen Rückführungsentscheidungen künftig ohne Nennung eines Zielstaates ergehen können, was Klageverfahren erheblich erschwert. Für Betroffene bedeutet das vor allem weniger Rechtssicherheit und mehr Unsicherheit im Verfahren.
Aus ideologischen Gründen haben die Konservativen damit Tür und Tor für Rechtsunsicherheit und langwierige juristische Nachprüfungen geöffnet. Sie priorisieren kurzfristige politische Signale vor einer langfristig tragfähigen und rechtssicheren Politik für Schutzsuchende. Damit gefährden sie die Funktionsfähigkeit des europäischen Asylsystems, anstatt diese zu stärken. Grundrechte dürfen nicht an den Außengrenzen der EU enden. Und: Rechtsextreme dürfen nicht über die Politik der EU mitbestimmen. Wir erwarten klare Konsequenzen für diesen historischen Fehler, auch der Bundeskanzler muss sich dazu verhalten.