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Für den Erhalt des Pflichtanwalts in Abschiebungshaftsachen und Ausreisegewahrsam

Nach den deutlichen Stellungnahmen für die Beibehaltung des Pflichtanwalts in Abschiebungshaftsachen und Ausreisegewahrsam durch den Deutschen Anwaltsverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erklären Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher, und Filiz Polat, Parlamentarische Geschäftsführerin:

Über die Hälfte aller Abschiebungshaftanordnungen sind rechtswidrig – und das bei Haft, die nicht einmal der Strafverfolgung dient, sondern der bloßen Verwaltungsvollstreckung. In keinem anderen Rechtsgebiet würde eine so hohe Rechtswidrigkeitsquote akzeptiert werden.

Statt hier Abhilfe zu schaffen, verschlimmert die Regierungskoalition sehenden Auges die Situation, indem sie nun auch noch den Pflichtanwalt gänzlich abschaffen will. Doch rechtsstaatliche Grundsätze gelten auch für abgelehnte Asylbewerber*innen, selbst wenn das dieser Koalition nicht passt.

Die anwaltliche Beiordnung ist ein elementarer Schutzmechanismus – gerade bei komplexer Rechtslage und tiefgreifender Freiheitsentziehung. Menschen ohne juristischen Beistand zu inhaftieren, wäre ein beispielloser Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien in Deutschland. Noch nie wurde in einem Bereich der Haft der Rechtsbeistand abgeschafft. Die geplante Regelung ist ein Armutszeugnis für die Demokratie.

Die Regierungskoalition muss den Protest der Anwaltschaft ernst nehmen. In Zeiten, in denen Anwält*innen – nicht nur im Bereich Migration – immer wieder für ihre Tätigkeit bedroht und unter Druck gesetzt werden, muss die Koalition der Anwaltschaft als zentraler Säule des Rechtsstaats den Rücken zu stärken. Mit dem geplanten Gesetzentwurf schafft sie stattdessen zusätzliches Misstrauen gegenüber Anwält*innen und dem rechtsstaatlichen Verfahren.