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Konstantin von Notz zur Rechtmäßigkeit der veranlassten Zurückweisungen

Zu den jüngsten Äußerungen des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der von Alexander Dobrindt veranlassten Zurückweisungen erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

"Immer wieder hat Alexander Dobrindt suggeriert, die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen stünde nicht im Geringsten in Frage. Diese Auffassung war von vornherein abwegig. Das hat die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts deutlich gezeigt. Sie kam einer Ohrfeige für den Innenminister gleich. Auch das Gericht wies darauf hin, dass sein Haus verpasst hat, die Maßnahmen ausreichend zu begründen. Statt schnellstmöglich nachzuliefern, betrieb der Innenminister Gerichtsschelte und verwies auf den vermeintlichen Einzelfallcharakter der Entscheidung – obwohl ihm längst hätte klar sein müssen, dass das Verwaltungsgericht Berlin als erst- und letztinstanzlich zuständiges Gericht die Rechtslage sehr intensiv geprüft hat. Vor diesem Hintergrund sind die jüngsten Klarstellungen des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts zu verstehen. 

Wiederholt haben wir Grüne umfassende Fragenkataloge an die Bundesregierung im Allgemeinen, an Alexander Dobrindt im Speziellen, gestellt. Bis heute kann das federführende Haus maßgebliche Fragen nicht beantworten. Die versprochene Nachlieferung der juristischen Begründung der Rechtmäßigkeit der Zurückweisungen liegt noch immer nicht vor. Das Bundesjustizministerium versteckt sich hinter dem BMI und scheint keinerlei eigene Rechtsauffassung zu haben. All dies offenbart nicht nur mangelnden Respekt vor Parlament und Gerichten, sondern letztlich auch vor dem Rechtsstaat.

Mit Nachdruck fordere ich Innenminister Dobrindt an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion noch einmal dazu auf, von den Zurückweisungen Abstand zu nehmen und die versprochenen, längst überfälligen Antworten und Begründungen endlich nachzuliefern. Geschieht dies nicht umgehend, wird nochmals deutlicher, dass der zuständige Innenminister sie offenbar gar nicht liefern kann.“