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Sichere Herkunftsstaaten und Pflichtanwalt in der Abschiebehaft
Filiz Polat und Helge Limburg zu sicheren Herkunftsstaaten und Pflichtanwalt in der Abschiebehaft
Filiz Polat, Parlamentarische Geschäftsführerin:
„Gerade erst hat die Regierung europäisches Recht missachtet. Das Berliner Verwaltungsgericht musste eingreifen. Und schon plant die Regierung den nächsten Angriff – dieses Mal, indem sie Grundprinzipen des Asylrechts unserer Verfassung infrage stellt.
Künftig will Innenminister Dobrindt per Verordnung im Alleingang Staaten als „sicher“ erklären – ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat. Damit soll ein zentraler Grundrechtseingriff ohne Zustimmung gleich zweier Verfassungsorgane erfolgen.
Die Mitwirkung unserer Verfassungsorgane ist aber kein lästiges Verfahren, sondern ein verfassungsrechtliches Gebot. Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten ist kein Verwaltungsakt, sondern ein tiefgreifender Eingriff in individuelle Schutzrechte mit gravierenden Folgen für Geflüchtete. Wer so handelt, rüttelt an den Grundpfeilern unseres Rechtsstaatsprinzips.
Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:
„Den Pflichtanwalt in Verfahren, in denen es um Abschiebehaft geht, abzuschaffen, wäre ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat. Es wäre in Deutschland ein einmaliger Vorgang, dass der Rechtsbeistand in irgendeiner Form von Haftsachen abgeschafft wird. Anwaltlicher Beistand muss bei so tiefgreifenden Freiheitseinschränkungen der Standard sein und darf nicht infrage gestellt werden. Denn er stellt eine faire Verfahrensweise sicher, reduziert die Fehlerquote und stärkt rechtsstaatliche Grundsätze."