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Der Schutz der Menschenrechte ist eine Daueraufgabe
Anlässlich der Debatte über eine Schwächung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Unterstützung entsprechender Vorschläge durch die Unionsfraktion erklären Helge Limburg, Sprecher für Recht und Verbraucherschutz, und Max Lucks, Sprecher für Menschenrechtspolitik:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schützt auch in Deutschland Rechtsstaatlichkeit und Freiheit. Die Unabhängigkeit und Neutralität der Gerichte bei der Urteilsfindung spielen dabei eine zentrale Rolle. Es ist nicht hinzunehmen, dass aus der Politik Druck auf diese unverzichtbaren Prinzipien ausgeübt wird, um eine bestimmte politische Agenda durchzusetzen.
Angesichts der komplexen Herausforderungen, vor denen wir stehen, ist es jetzt das Gebot der Stunde, die Europäische Menschenrechtskonvention in ihrer Stärke und Bedeutung zu bewahren. Eine Schwächung der Konvention löst kein einziges Problem der Migrationspolitik.
Die Bundesregierung muss nun klarstellen, dass Institutionen, die unsere Grundrechte schützen, nicht von politischen Zyklen abhängig sind. Wer die Menschenrechtskonvention einschränkt, schränkt die Rechtsstaatlichkeit ein. Stimmen aus der Union mit markigen Forderungen zur Migrationspolitik schaden erneut politischen und gesellschaftlichen Errungenschaften der europäischen Zusammenarbeit.