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Regierung verschleppt Tierhaltungskennzeichnung - Verbrauchertäuschung statt Transparenz

Zur Verschiebung des Inkrafttretens des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zum 1. März 2026 erklärt Dr. Zoe Mayer, Leitung der AG Ernährung, Landwirtschaft und Heimat sowie Tierschutzbeauftragte:

Die Regierung will durch die Verschiebung und grundlegende Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes tierquälerische Haltungsformen weiterhin vor Verbraucherinnen und Verbrauchern verschleiern und verhindert so Planungssicherheit für die Landwirtschaft.

Noch gravierender als die Verschiebung dieses Gesetzes ist der Plan, dieses grundlegend zu reformieren. Jetzt muss insbesondere die SPD Haltung zeigen und darf nicht wie ein Fähnchen im Wind einen grundlegenden Richtungswechsel vornehmen – denn es war auch die SPD, die sich in die Verhandlungen zu diesem Gesetz in der letzten Legislatur intensiv und konstruktiv eingebracht hat. Sie muss unbedingt dafür sorgen, dass die Standards der einzeln Haltungsstufen keinesfalls abgesenkt werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich eine klare Kennzeichnung sowohl der Herkunft aber vor allem auch der Haltungsform der Tiere. Die neue Regierung will verhindern, dass die Gesellschaft Entscheidungen zugunsten tierwohlgerechter Haltungssysteme treffen kann. Statt einer Rückabwicklung braucht es viel mehr eine zeitnahe Ausweitung des Gesetzes, u.a. auf die Gastronomie. Ein fertiger Gesetzentwurf liegt dafür auf dem Tisch. Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Tiere besser halten als der Mindeststandard vorgibt, sollten dies auch im Markt transparent darstellen können und nicht durch eine weitere Verschleppung bestraft werden. Eine verlässliche Kennzeichnung ist ein zentraler Schritt hin zu einer zukunftsfesten Tierhaltung – sie wird ausdrücklich von der Borchert-Kommission und der Zukunftskommission Landwirtschaft empfohlen.