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Keine Straflosigkeit für Kriegsverbrechen: Gerichtsbarkeit des IStGH stärken

Zum Jahrestag der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs am 17. Juli 1998 erklären Boris Mijatović, Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik: 

Die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ist Gebot der Stunde. Der Gerichtshof ist ein Meilenstein des Völkerrechts und Ausdruck der Überzeugung, dass schwerste Verbrechen wie Aggression, Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht straflos bleiben dürfen. Für uns ist klar: Die internationale Strafjustiz braucht unser Vertrauen, unsere politische Rückendeckung und unsere materielle Unterstützung.

In einer Welt, in der das Völkerrecht zunehmend unter Druck gerät, ist der IStGH ein unverzichtbares Instrument zur Ermittlung von Straftaten und Ansetzung von Gerechtigkeit. Das zeigt auch der jüngste Schritt des Chefanklägers, Haftbefehle gegen führende Taliban-Funktionäre zu beantragen. Diese Entscheidung macht deutlich, dass der Gerichtshof tätig wird, wenn massive Menschenrechtsverletzungen und systematische Gewalt gegen Frauen und Minderheiten im nationalen Justizsystem straflos bleiben.

Doch der IStGH kann seine Aufgabe nur dann erfüllen, wenn seine Mitgliedsstaaten ihre Verpflichtungen ernst nehmen. Es ist inakzeptabel, wenn Haftbefehle ignoriert, Angeklagte geschützt oder Auslieferungen aus politischen Erwägungen verweigert werden. Wer sich zum Römischen Statut bekennt, muss auch bereit sein, die Entscheidungen des Gerichts ohne Ausnahmen umzusetzen. Niemand steht über dem Gesetz.

Gleichzeitig besteht weiterhin eine eklatante Lücke bei der Verfolgung des Verbrechens der Aggression. Die Einschränkungen im geltenden Römischen Statut verhindern, dass Verantwortliche für völkerrechtswidrige Angriffskriege, wie Wladimir Putin, zur Rechenschaft gezogen werden können. Wir setzen uns daher weiter mit Nachdruck dafür ein, dass diese Lücke im Römischen Statut geschlossen wird, damit auch diejenigen belangt werden können, die mit dem Bruch des Friedens das schwerste aller Verbrechen begehen.

Gerade angesichts aktueller Kriege, etwa in der Ukraine oder im Nahen Osten, zeigt sich: Eine glaubwürdige, unabhängige internationale Strafjustiz ist unverzichtbar für eine auf Regeln basierende internationale Ordnung. Deutschland hat als Vertragsstaat eine besondere Verantwortung, den Gerichtshof politisch, finanziell und strukturell zu stärken.

Wir stehen fest an der Seite des Internationalen Strafgerichtshofs. Straflosigkeit darf keinen Platz haben – nirgendwo auf der Welt.