Arbeitsmarkt

Mehr Unterstützung für Inklusion

Ein Mann im Rollstuhl sitzt hinter einem Tisch. Vor dem Tisch sitzen zwei Frauen mit dem Rücken zur Kamera.
Mit dem Gesetz "zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts" bringt die Ampelkoalition Maßnahmen auf den Weg, mit denen der Arbeitsmarkt inklusiver gestaltet und behinderte Menschen besser unterstützt werden. Wir Grüne im Bundestag sehen das als ersten wichtigen Schritt, dem weitere folgen werden. picture alliance | Frank May
20.04.2023
  • Menschen mit Behinderungen sind häufiger und länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderungen. Ursache dafür sind zahlreiche Barrieren auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Die Ampelkoalition geht dieses Problem an. Mit dem Gesetz zur Fürderung eines inklusiven Arbeitsmarkts hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, mit dem der Arbeitsmarkt inklusiver gestaltet und behinderte Menschen besser unterstützt werden.
  • Wir Grüne im Bundestag unterstützen diesen ersten Schritt, dem weitere folgen werden.

Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten, wie Menschen ohne Behinderungen. Dieses Recht können behinderte Menschen jedoch zu selten wahrnehmen. Sie sind seit Jahrzehnten deutlich häufiger und länger arbeitslos als gleich qualifizierte Menschen ohne Behinderungen, arbeiten häufiger in Teilzeit oder Minijobs oder haben die Suche nach einer passenden Arbeit aufgegeben.

Mehr als 320.000 von ihnen sind jahrzehntelang in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt, wo sie in der Regel nur einen Bruchteil des Mindestlohns erhalten.

Arbeitsmarkt mit Barrieren 

Die Ursachen hierfür sind vielfältige Barrieren auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Für behinderte Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, die sie beschäftigen, gibt es zwar zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Die zuständigen Ämter bewilligen diese aber häufig nur nach langen und aufwendigen Verwaltungsverfahren.

Darüber hinaus ist oft unklar, welche Unterstützung in welchen Fällen möglich ist. Diese Unsicherheit schreckt Arbeitgeber*innen ab. Darüber hinaus gibt es auch immer wieder Arbeitgeber*innen, die Vorbehalte und Vorurteile gegen Menschen mit Behinderungen haben. 

Ausgewogenes Maßnahmenbündel

Aus diesen Gründen hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, mit dem einige der bestehenden Probleme angepackt werden. 
Das Gesetz macht Unterstützungsmaßnahmen besser und verlässlicher. Die bisherige Begrenzung des Budgets für Arbeit, mit dem Beschäftigte einer WfbM auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden, auf 40 Prozent des durchschnittlichen Jahresgehalts entfällt.

Unterstützungsleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, gelten nach sechs Wochen als bewilligt, sofern das zuständige Amt bis dahin nicht entschieden hat. Diese beiden und andere Maßnahmen werden die Hemmschwelle, Menschen mit Behinderungen einzustellen, senken.

Mit dem Gesetz erhöhen wir auch die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber*innen zahlen müssen, wenn sie ein ganzes Jahr lang keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, deutlich. Dies soll sie stärker dazu bringen, ihre Vorbehalte und Vorurteile zu überdenken.

Weitere Schritte folgen

Wir Grüne im Bundestag begrüßen das Gesetz, sehen allerdings Bedarf für weitere Maßnahmen. Dazu zählen Verbesserungen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement und beim Budget für Ausbildung sowie eine Ergänzung des Aufgabenspektrums von Inklusionsbetrieben.

Schwerbehinderte Beschäftigte sollen einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements bekommen. Mit einem Budget für Ausbildung sollen auch Ausbildungen möglich werden, die nicht direkt mit einem Abschluss enden, die man aber später durch weitere Ausbildungsabschnitte ergänzen kann. Inklusionsbetriebe schließlich sollen die Möglichkeit erhalten, schwerbehinderte Beschäftigte bei anderen Arbeitgeber*innen zu unterstützen.

Wir freuen uns, dass wir mit SPD und FDP zwei weitere Gesetze vereinbaren konnten. Mit einem davon werden wir uns dem System der Werkstätten für behinderte Menschen, den Arbeitsbedingungen und der Entlohnung dort sowie den Alternativen dazu widmen. Ein zweites Gesetz soll dazu beitragen, dass Menschen häufiger auch dann bei ihrem bisherigen Arbeitgeber bleiben können, wenn sie ihre bisherige Tätigkeit aufgrund einer Behinderung nicht mehr wie gewohnt ausüben können.