Klimaschutz

Förderung für klimafreundlichen Neubau

Dachsanierung: Ein Giebeldach von oben, auf dem die Dachlattung und ein Schlauch für eine Einblasdämmung zu sehen sind.
Der Gebäudebereich hat 2021 sein Klimaschutzziel wieder deutlich verfehlt und 115 Millionen Tonnen CO2 emittiert. Um dem entgegenzuwirken, wurde jetzt die Förderung für Energieeffizienz und Erneuerbare Wärme für den Neubau klimagerecht ausgerichtet. picture alliance | Silas Stein
03.03.2023
  • Gebäude verursachen insgesamt circa 40 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland, durch Heizung und Warmwasser sowie die Emissionen bei Bau und Rückbau. 
  • Wir brauchen also die ökologische Transformation bei Bauen, Nutzen und Wohnen und mehr Klimaschutz im Gebäudebereich, wenn wir die Klimaziele von Paris einhalten wollen.
  • Hierfür ist ein Instrumentenkasten mit klaren rechtlichen Leitplanken und zielgerichteter Förderung notwendig. Hier setzt die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude für die energetische Gebäudesanierung und Neubauförderung an.

Wie sieht die Förderung aus?

Aufgrund des aktuellen Zinsniveaus wurden die Tilgungszuschüsse abgeschafft und das Programm wird auf die Zinsverbilligung der gewährten Kredite ausgerichtet. In der Basisstufe werden maximal 100.000 Euro Kredit für jede Wohnung und maximal 10 Millionen Euro Kredit für Nichtwohngebäude gewährt. Auf der Stufe mit Qualitätssiegel nachhaltige Gebäude (QNG) werden maximal 150.000 Euro Kredit für jede Wohnung und maximal 15 Millionen Euro für Nichtwohngebäude gewährt.

Um die Klimaziele zu erreichen, sind entschlossene Maßnahmen zur sauberen Erzeugung und effizienten Nutzung von Energie in allen Bereichen notwendig. Der Krieg in der Ukraine und die in dessen Folge dramatisch gestiegenen Kosten für fossile Energieträger sind ein weiterer Grund, die vorhandenen Potentiale für erneuerbare Wärme und Energieeffizienz zu heben und den Neubau auf die Klimaziele auszurichten. Mit der Neuausrichtung der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude wurde das Programm Klimafreundlicher Neubau mit zwei unterschiedlichen Förderlinien ins Leben gerufen. Die erste Förderlinie Klimafreundlicher Neubau startete bereits am 1. März 2023. Seit dem 01. Juni 2023 gibt es die zweite Förderlinie Wohneigentumsprogramm für Familien mit geringem und mittleren Einkommen.

Klimafreundlichen Neubau fördern

Die Vorgängerregierung hat mit der EH55-Förderung viel zu lange mit vielen Milliarden auf einen überholten Standard mit zu geringen ökologischen Effekten gesetzt. Aus klima- und energiepolitischen Gründen hätte sie schon früher abgeschafft werden müssen. Denn es gibt schon längst viel bessere Effizienzklassen, deren Förderung uns schneller auf den richtigen Klimapfad bringt. 

Das neue Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) ist eine Weiterentwicklung der Neubauförderung Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeitsklasse innerhalb der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Ziel des neuen Förderprogramms ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.

Klimafreundlicher Neubau für Familien

Das  Programm unterstützt Familien dabei ein energiesparendes Zuhause zu bauen und setzt dabei auf Energieeffizienz und Ökologie. Mit jedem Gebäude, das mit hohen Umweltstandards gebaut wird, leisten Familien ein Stück Klimaschutz, wobei wir sie gerne unterstützen.

Viele Familien mit geringen Einkommen hatten den Bau eines Hauses geplant und können sich diesen nun aufgrund der gestiegenen Zinsen nicht mehr leisten. Sie erhalten mit dem neuen Förderprogramm Wohneigentum für Familien nun Unterstützung in Form zinsverbilligter Kredite. Die Einkommensgrenze führt dazu, dass die Förderung zielgerichtet den Familien zugutekommt, die den Bau finanziell nicht anders stemmen könnten.

Die Förderung richtet sich an Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchsten 60.000 Euro und mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt, die planen zum ersten Mal Wohneigentum im Neubau zu kaufen und dort selbst einziehen wollen. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro, hierzu zählen auch Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder. Wer bereits Wohneigentum besitzt, erfüllt das Kriterium des Ersterwerbs von Wohneigentum nicht.

Grundlagen des Förderprogramm klimafreundlicher Neubau

Die Förderkriterien ergänzen die klimaschützenden Effekte des Effizienzhauses 40 um Grenzwerte für den Lebenszyklus und Anforderungen an den Gebäudebetrieb, so dass eine treibhausgasmindernde Lenkungswirkung über alle Lebenszyklusphasen erzielt wird. Fossile Heizungen werden nicht gefördert. Dies alles wird über das Qualitätssiegel nachhaltige Gebäude (QNG) gewährleistet.

Die seit April 2022 bestehenden Förderkriterien (Effizienzhaus 40 mit QNG) bleiben bestehen und werden um ein Stufenmodell erweitert. Die Stufen bestehen aus der Basisstufe Klimafreundliches Wohn- beziehungsweise Nichtwohngebäude (KFWG beziehungsweise KFNWG) mit Anforderungen zur Lebenszyklusbetrachtung und der Stufe Klimafreundliches Wohn- beziehungsweise Nichtwohngebäude – mit QNG (KFWG - Q beziehungsweise KFNWG - Q). Die QNG-Stufe wird erreicht, wenn die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) erfüllt sind.