Schneller Planen und Umsetzen

Mehr Digitalisierung im Baurecht

Zwei Baukräne ragen über einem Neubau in den Himmel
Mit einer Reform des Baurechts gehen wir bei der Digitalisierung voran und modernisieren die Bauleitplanung. Weitere Themen sind die Ahrtalklausel, die Unterbringung von Geflüchteten, Erleichterungen für Kitas und Schulen, Erneuerbare in Gewerbegebieten und Agri-Photovoltaik. pixabay | Jürgen Rübig
15.06.2023
  • Bei der Digitalisierung hat Deutschland enormen Aufholbedarf, nciht zuletzt im Baubereich. Die Erfahrungen mit der Flutkatastrophe im Ahrtal haben schmerzlich gezeigt, dass Prozesse schneller werden müssen, der Wiederaufbau kommt zu langsam voran.
  • Auch für die Energiewende können wir, trotz schon großer Erfolge, noch besser und schneller werden. 
  • Das packen wir nun an: Wir modernisieren die Bauleitplanung, schaffen Rechtssicherheit beim Wiederaufbau im Ahrtal und beschleunigen die Energiewende.

Konkret überführen wir mit dem Gesetzentwurf das Planungssicherstellungsgesetz in das Baurecht und ermöglichen digitale Verfahrensschritte in Planungs-, Genehmigungs- und Entscheidungsverfahren. Weiterhin ermächtigen wir die Länder im Katastrophenfalle schneller reagieren zu können, indem sie befristet vom Baurecht abweichen dürfen. Wir erleichtern außerdem die Zulässigkeit von Wind- und Solaranlagen in Gewerbegebieten und privilegieren Agri-PV-Anlagen im Außenbereich.

Schneller Planen und Genehmigen

Mit dieser Reform des Baurechts bringen wir die Digitalisierung in Bauleitplanverfahren und Bürgerbeteiligung voran und setzen einen wichtigen Teil des Maßnahmenpakets zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung um. Gleichzeitig erfolgen wichtige Änderungen in anderen Themenfeldern. Dazu gehören die Ahrtal- bzw. Katastrophenklausel, Erleichterungen für Kitas, Schulen und andere Bildungs- und Sozialeinrichtungen, die Verlängerung der Sonderregelung für Flüchtlingsunterkünfte sowie Erleichterungen für Erneuerbare in Gewerbegebieten und von Agri-PV-Anlagen im Außenbereich.

Ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung im Baurecht

"Bitte in zweifacher Ausfertigung per Fax" - damit dieser Satz der Vergangenheit angehört, gehen wir in der Digitalisierung voran und modernisieren die Bauleitplanung. So sollen zukünftig Unterlagen und Inhalte der Planverfahren digital veröffentlicht werden. Auch die Beteiligung soll dann im Regelfall digital ablaufen. Hierdurch erwarten wir eine Beschleunigung der Bauleitplanung.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung konnten wir noch einige Änderungen erreichen. Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sollen nun über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden. Die Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens muss sich nach den Beschlüssen des IT-Planungsrats zur Festsetzung von IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards sowie den Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes richten, soweit die Beschlüsse und die Vorgaben für die Gemeinden verbindlich sind.

Wir haben für Rechtssicherheit bei digitalen Baulandkatastern gesorgt und klargestellt, dass ein Baulandkataster auch digital geführt werden kann. Bei Fristverkürzung von drei auf einen Monat bei der Genehmigung des Flächennutzungsplans konnten wir uns leider nur eine Evaluationsklausel einfügen, wir hätten es gerne bei drei Monaten belassen.

Die Ahrtalklausel kommt

Die Erfahrungen mit der Flutkatastrophe im Ahrtal haben gezeigt, dass der Wiederaufbau zu langsam vorankommt. Wir schaffen jetzt Rechtssicherheit und Beschleunigung beim Wiederaufbau im Ahrtal und in zukünftigen Katastrophengebieten, etwa um eine schnelle Versorgung mit Wohnraum zu ermöglichen sowie den Wiederaufbau der technischen und sozialen Infrastruktur zu erleichtern.

Darüber hinaus war uns wichtig, dass die Belange von Umwelt- und Naturschutz trotz Beschleunigung weiter berücksichtigt werden. Hierfür haben wir gute Kompromisse gefunden. Mit der aktuellen Gesetzesänderung ermächtigen wir die Länder im Katastrophenfalle, befristet vom Baugesetzbuch abzuweichen und so schneller reagieren und aufbauen zu können.

Weitere Bausteine für die Energiewende

Wir erleichtern die Zulässigkeit von Wind- und Solaranlagen in Gewerbegebieten und privilegieren Agri-PV-Anlagen im Außenbereich. Bei Agri-PV-Anlagen ermöglichen wir den Bau von Solaranlagen von bis zu 2,5 Hektar pro Bauernhof beziehungsweise Hofstelle.

So gehen wir weitere Schritte der Energiewende und setzen außerdem einen Anreiz für die Doppelnutzung von Flächen. Bei Agri-PV-Anlagen bleibt ein Großteil der landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche erhalten.

Mehr möglich für soziale Einrichtungen und Geflüchtete

In Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt wird auch der Platz für soziale Einrichtungen knapp, oft stehen die Bebauungspläne entgegen. Daher haben wir uns dafür eingesetzt den Bau von Kitas, Jugendeinrichtungen und anderen sozialen Einrichtungen zu erleichtern und konnten erreichen, den Kommunen Spielraum für Abweichungen vom Bebauungsplan zu geben.

Auch stehen viele Kommunen noch immer vor immensen Herausforderungen bei der Unterbringung von Geflüchteten. Mit der Verlängerung der Sonderregelungen für die Flüchtlingsunterkünfte ermöglichen wir den Kommunen Planungssicherheit über das Jahr 2024 hinaus und erleichtern weiterhin die Errichtung von Unterkünften.

Bundestagsreden