Eckpunkte zur Corona-Krise

Beendigung der epidemischen Lage

Künstlerische Darstellung von Corona-Viren mit grünem Hintergrund
Pete Linforth / Pixabay
27.10.2021

Trotz der Fortschritte der Impfkampagne ist die COVID-19-Pandemie noch nicht zu Ende und die bevorstehende kalte Jahreszeit mahnt weiter zu Vorsicht und Rücksicht. Vor allem treibt uns die Sorge um den Schutz der Kinder, die sich noch nicht impfen lassen können. Wir werden deshalb für die nächste Zeit noch nicht auf Masken, Abstandsgebote und Hygienekonzepte verzichten können.

Dennoch ist die Situation heute eine andere als im vergangenen Herbst, denn mit den Impfungen haben wir ein Mittel im Kampf gegen die Pandemie, das die Gefahr schwerer Erkrankungen drastisch reduziert. Wir befinden uns nicht mehr im Ausnahmezustand.

Mit dem Ende der aktuellen Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag am 25. November 2021 entfällt die Rechtsgrundlage für weitreichende Grundrechtseinschränkungen.  Es wird keine Ausgangsbeschränkungen, Reiseverbote, Geschäftsschließungen und flächendeckende Schulschließungen mehr geben.

Für die Einschränkung von Freiheitsrechten setzt das Grundgesetz enge Grenzen. Deshalb haben wir, die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, schon im August eine erneute Verlängerung der epidemischen Lage abgelehnt und eine Übergangsregelung für den Winter vorgeschlagen. Die Voraussetzungen für eine erneute Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite insbesondere unter Berücksichtigung des Impffortschritts und der insgesamt in Deutschland vorhandenen medizinischen Behandlungskapazitäten liegen nicht weiter vor.

Mit einem Eckpunktepapier haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP jetzt den Rahmen einer belastbaren Rechtsgrundlage für die Bundesländer vorgelegt, die weiterhin erforderliche Maßnahmen des Infektionsschutzes – Masken, Abstandsgebote und Zugangsregelungen für Geimpfte, Genesene oder Getestete – ermöglicht. Diese Übergangsregelung soll bis zum 20. März 2022 befristet sein.

Außerdem möchten wir bestimmte soziale und wirtschaftliche Härten der Pandemiebekämpfung abmildern und Regelungen zur Entlastung von besonders betroffenen Personengruppen verlängern. Dazu gehören zum Beispiel die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld, die wir auch in 2022 fortführen wollen; der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung oder die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung. Darüber hinaus schlagen wir die Beibehaltung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz vor.

Die Bundesregierung hat ihre Unterstützung bei der Ausarbeitung der nötigen Gesetzesvorlagen angeboten. Das vorliegende Eckpunktepapier setzt dafür den Rahmen. Wir werden auch die anderen demokratischen Fraktionen zur Mitwirkung einladen.

Die Eckpunkte im Wortlaut (pdf)