Wir Grüne im Bundestag arbeiten für Privatheit und umfassenden Datenschutz im digitalen Zeitalter.
Datenschutz: Grundrechtsschutz und Bürgerrecht
Cloud Computing, das Internet der Dinge, KI – in der umfassenden Digitalisierung unseres Lebens ist es wichtig, einen starken Datenschutz als Vertrauensanker weiter zu etablieren. Die möglichen Risiken für die Privatheit der Menschen, aber auch für die Gesellschaft insgesamt dürfen dabei nicht vernachlässigt werden. Wir Grüne im Bundestag wollen nicht, dass Datenanalysen von Wohnort oder Äußerungen auf Facebook darüber entscheiden, ob ein Kredit vergeben wird oder man eine Versicherung abschließen kann. Außerdem müssen die Betroffenen wissen können, was andere über sie wissen, und wie diese Informationen in Entscheidungen über sie verwendet werden.
Wir stehen ein für
- die konsequente Weiterentwicklung und kohärenten Durchsetzung des Datenschutzrechts,
- die informierte Einwilligung im Umgang mit persönlichen Daten als Ausgangspunkt – die Freiwilligkeit braucht rechtliche Absicherung und
- die entschlossene Nutzung der nach der EU-Datenschutzreform verbliebenen Spielräume für Verbesserungen des Datenschutzniveaus.
Innere Sicherheit: Datenschutz stärken
Die Enthüllungen Snowdens haben uns vor Augen geführt: Die technischen Möglichkeiten erlauben eine flächendeckende Überwachung der Kommunikation weltweit. Zielgerichtete rechtsstaatliche Maßnahmen sind unsere Antwort auf Bedrohungen, zum Beispiel durch Terrorismus. Islamistische oder rechtsextreme „Gefährder“, die begründet im Visier der Sicherheitsbehörden sind, müssen engmaschig überwacht werden. Anlasslose Massenüberwachung taugt dagegen nicht zur Abwehr konkreter Gefahren, gefährdet aber die Freiheit und die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger.
Videoüberwachung an gefährlichen oder sensiblen Orten ist sinnvoll, beispielsweise in U-Bahnhöfen in der Nacht. Ein flächendeckender Einsatz sowie die sogenannte intelligente Videoüberwachung, zum Beispiel die Rasterung nach Gesichtern durch Abgleich mit Bilddatenbanken, verändert aber die Videoüberwachung. Sie sind eine Gefahr für die Privatheit im öffentlichen Raum.
Wir stehen ein für
- eine Abkehr von Methoden ebenso nutzloser wie bürgerrechtsfeindlicher anlassloser Massenüberwachung und
- die Ablehnung flächendeckender Videoüberwachung und des Einsatzes von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken.
Weitere Informationen auch unter Innenpolitik.
Verbraucherdatenschutz: Transparenz und Einwilligung bleiben zentral
Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist eine gute internationale Standardsetzung, bei dem Facebook, Google und Co. es schwerer haben, die Mitgliedstaaten gegeneinander auszuspielen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die nach wie vor vorhandenen Spielräume nationaler Gesetzgebung für eine Erhöhung der Datenschutzstandards wie beispielsweise beim Beschäftigtendatenschutz genutzt und in Brüssel weitere wichtige Verordnungen schnell und mit einem hohen Datenschutzniveau verabschiedet werden.
Wir werden daher
- eine erhöhte Transparenz beim Kredit-Scoring zugunsten der Betroffenen schaffen,
- die Strafbarkeit rechtswidriger De-anonymisierung einführen und
- Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz schaffen, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen und die Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen.
Weitere Informationen auch unter Verbraucherschutz.
Selbstdatenschutz: Persönliche Informationen und Daten schützen
Dem Selbstdatenschutz kommt eine weiter wachsende Rolle zu. Wer die Digitalisierung will, muss auch dafür sorgen, dass die Gesellschaft auf die Nutzung der IT-Technologie vertrauen kann, aber auch, sich selbst zu schützen weiß. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, mit Wissen und Möglichkeiten für einen guten Selbstschutz ausgestattet zu werden.
Wir stehen ein für
- ein Recht auf Verschlüsselung – auch der der Staat muss verpflichtend die Möglichkeit echter verschlüsselter Kommunikation anbieten,
- eine schnelle Verabschiedung einer ambitionierten E-Privacy-Verordnung,
- das Recht auf Anonymität sowohl im öffentlichen Raum als auch im Internet und die legale Durchführbarkeit der Identifizierung, Meldung und Schließung von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren, zum Beispiel in der IT-Sicherheitsforschung.
Zukunft des Datenschutzes: Wir müssen dranbleiben!
Digitale Veränderungen, Produkte und Prozesse zwingen dazu, auch bei den Schutzinstrumenten des Datenschutzes ständig neu zu denken und innovative Lösungen zu suchen.Wir streiten dafür, dass der Datenschutz weiter entwickelt wird zu einem Recht des Umgangs mit Informationen und Daten, der in allen Regelungsbereichen berücksichtigt wird.
Hierfür ist auch eine stärkere Kohärenz in der Auslegung der Datenschutzgrundverordnung notwendig. Diese schafft Rechtsicherheit für Verbraucher*innen und Unternehmen.
Wir stehen ein für
- eine Stärkung der europäischen Zusammenarbeit und die Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Hier wollen wir, wo rechtlich möglich, verbindliche Beschlüsse zur besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes ermöglichen,
- starke Datenschutzbehörden im Bund und in den Ländern, um Beratung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft und den Gesetzesvollzug abzusichern und
eine Datenschutzpolitik und Gesetzgebung, die den gesamten Kontext des Umganges mit Informationen über Personen in den Blick nimmt.