Geschäftsordnung Bundestag

Mehr Transparenz und Stärkung des Parlaments

Repräsentation bedeutet für uns Öffentlichkeit: Mit der Reform der Geschäftsordnung öffnen wir mehr und mehr die Türen zur Arbeit in der Herzkammer der Demokratie. picture alliance / dpa | Felix Hörhager
15.12.2022
  • Wir setzen unsere langjährige Forderung nach mehr Öffentlichkeit in der Parlamentsarbeit um. Wir streichen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen.
  • Öffentliche Ausschusssitzungen und Sachverständigenanhörungen sollen zukünftig in Echtzeit übertragen werden, damit eine breite Öffentlichkeit die Beratungen mitverfolgen kann.
  • Die Fragestunde und die Regierungsbefragung werden dynamischer und interaktiver und damit spannender.

Das Parlament ist das Herzstück der Demokratie. Daher wollen wir als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes mit der anstehenden ersten großen Reform der Geschäftsordnung des Bundestages seit 1980 unsere Arbeit im Parlament transparenter machen.

Mehr öffentliche Ausschusssitzungen

Wir streichen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen. In Zukunft entscheiden die Ausschüsse selbst über ihre Tagungsform. Begleitend haben wir uns ampelintern auf zunächst sechs Ausschüsse verständigt, die öffentlich tagen werden. Unser Anliegen ist es, dass noch weitere Ausschüsse diesem Vorbild folgen werden – bereits in zehn Länderparlamenten werden Formen der öffentlichen Ausschusssitzungen gelebt.

Gleichzeitig sollen öffentliche Ausschusssitzungen und Sachverständigenanhörungen im Internet übertragen werden. Wir schaffen damit einen barrierefreien Zugang zu unseren Debatten. Interessierte können live dabei sein; sie werden ganz praktisch mitbekommen, wie das „Struck`sche Gesetz“ funktioniert – dass keine Vorlage so aus dem Parlament herauskommt, wie sie eingebracht wurde. Schließlich werden Ausschussprotokolle zeitnah veröffentlicht. Dadurch können der Inhalt der Beratung und der Beratungsverlauf nachvollzogen werden.

Mehr Einblick in parlamentarische Verfahren

Mit diesen Änderungen zeigen wir: Repräsentation bedeutet für uns Öffentlichkeit! Wir öffnen mehr und mehr die Türen zur Arbeit der Ausschüsse und bringen damit Licht in die Maschinenräume unserer Arbeit als Gesetzgeber. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger direkte Informationen über die Argumente, Hintergründe und Verfahren für politische Entscheidungen. Das kann die Akzeptanz der Entscheidungen erhöhen – auch wenn diese von der eigenen Meinung abweichen.

Mehr Dialog im Parlament

Neben den Reformen der Ausschussarbeit ändern wir auch die Vorschriften zur Fragestunde und zur Regierungsbefragung. Wir verkürzen die Dauer der Fragestunde, um die Regierungsbefragung von 60 auf 90 Minuten zu verlängern. Zukünftig müssen an der Regierungsbefragung mindestens zwei Bundesministerinnen oder Minister teilnehmen, um Fragen von aktuellem Interesse zu beantworten. Dadurch sollen die Debatten lebhafter, spontaner und der Dialog zwischen Parlament und Regierung interessanter werden. Diese Änderungen entsprechen der ureigenen Aufgabe des Parlaments als Vertretung des Volkes: die Kontrolle der Regierung.

Die Reform unserer Geschäftsordnung ist überfällig. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages beruht im Wesentlichen auf der am 1. Oktober 1980 in Kraft getretenen Reform. Aufgrund des umfangreichen Reformbedarfs streben wir daher eine weitere, große Geschäftsordnungsreform im nächsten Jahr an, um unsere Arbeit im Parlament an den gesellschaftlichen und technischen Fortschritt des 21. Jahrhunderts anzupassen.