EEG-Novelle

Endlich konkrete Ziele für Windenergie

Blick von einer Straße auf Windräder, dahinter viel Himmel und Wolken.
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | S. Maak
24.08.2022
  • Windenergie ist das Zugpferd der Energiewende und wird als Lieferant des sauberen Ökostroms sowohl für die Verbraucher*innen als auch für die Industrie dringend gebraucht.
  • Als Ampelkoalition haben wir mit der im Juli 2022 beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau verbessert, u. a. mit deutlich höheren Ausbauzielen.
  • Wir haben außerdem dafür gesorgt, dass für Windenergie sowohl an Land als auch auf See ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss zügig vorangebracht werden, für einen wirksamen Klimaschutz, die Umstellung unserer Energieversorgung, die sozial-ökologische Transformation der Industrie und für den wachsenden Anteil des Ökostroms in anderen Bereichen wie Verkehr oder Wärme.

Windenergie liefert einen wichtigen Beitrag dazu, an Land wie auf See. Sie ist eine zentrale Säule der Energiewende und muss weiter ausgebaut werden. Dafür haben wir bereits die Rahmenbedingen verbessert und den Weg für einen deutlich höheren Ausbau frei gemacht.

Ausbauziele erhöht und auf die Zukunft gerichtet

Mit der im Juli 2022 beschlossenen EEG-Novelle haben wir als Ampelkoalition erstmals wirklich ambitionierte Ausbauziele vereinbart und den Weg dorthin geebnet. Wir haben gesetzlich verankert, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren stammen muss. Damit wird der Anteil bis zum Ende dieses Jahrzehnts fast verdoppelt und das bedeutet auch, dass Windenergie neben Photovoltaik einen größeren Beitrag leisten wird – und das kann sie auch!

Die Leistung der Windenergie an Land soll um bis zu 10 Gigawatt (GW) pro Jahr steigen. Im Jahr 2030 soll dann an Land eine Windenergieanlagen-Kapazität von rund 115 GW in Deutschland installiert sein. Für Windenergie auf See wurden die Ausbauziele ebenfalls erhöht: 30 GW bis 2030 und 70 GW bis 2045.

Mit diesen Ausbauzielen schaffen wir eine klare Perspektive, Planungssicherheit für die notwendigen Investitionen und bringen die Energiewende entschieden voran. Darüber hinaus haben wir gesetzlich festgehalten, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nun auch von überragendem öffentlichem Interesse ist. Das beschleunigt Planungs- und Genehmigungsprozesse.

Windenergie an Land – Länder müssen jetzt umsetzen

Mit den erhöhten Ausbauzielen und –mengen setzen wir klare Rahmenbedingungen für den massiven Ausbau von Windenergie. Für den Ausbau bedarf es aber auch ausreichender Flächen.

Mit dem neu eingeführten Windenergieflächenbedarfsgesetz („Wind an Land-Gesetz") stellen wir sicher, dass für den Ausbau an Land endlich genügend Flächen zur Verfügung stehen. Das Gesetz garantiert, dass in Deutschland insgesamt 2 Prozent der Landesfläche für den Bau von Windenergie ausgewiesen werden und dass alle Bundesländer zu diesem Ziel beitragen. Sollten die Bundesländer ihre vorgegebenen Flächenziele nicht erreichen, werden landesgesetzliche Mindestabstände außer Kraft gesetzt. Einzelne Bundesländer können so den Ausbau nicht mehr blockieren, sondern alle Länder müssen jetzt die Windenergie ausbauen!

Außerdem regeln wir klar, wie der Naturschutz beim Ausbau der Windenergie berücksichtigt werden muss und schaffen so Genehmigungsklarheit für den Ausbau.

Potential von Offshore Wind effizient nutzen

Windenergie auf See produziert verlässlich sehr viel grünen Strom. Gerade für die Industrie können Windparks auf See deshalb zuverlässig klimafreundlichen Strom bereitstellen, den sie dringend für die weitere Transformation braucht.

Neben der Erhöhung der Ausbauziele haben wir als Ampelkoalition dafür gesorgt, dass auch für den Ausbau von Offshore Wind ausreichend Flächen zu Verfügung stehen. Um den Ausbau zu beschleunigen, wurden zwei Flächenkategorien eingeführt: erstens „zentral voruntersuchte Flächen“ und zweitens „nicht zentral voruntersuchte Flächen“. Die Bewerbungsverfahren für die beiden Flächen unterscheiden sich. Dies ermöglicht die Teilnahme von verschiedenen Akteuren am Bau von Windenergie auf See.

In beiden Kategorien werden Einnahmen durch die Gebote der Offshore-Betreiber generiert. Diese werden in beiden Fällen zu 90 Prozent in die Gegenfinanzierung des Offshore-Netzausbaus und zu je fünf Prozent in Naturschutz und Fischerei gesteckt. Bei der Flächenausweisung für Windenergieanlagen auf See haben wir grundsätzlich sichergestellt, dass der Ausbau in ausgewiesenen Naturschutzgebieten erst dann erfolgen darf, wenn die Ausbauziele anders nicht erreichbar sind.

Außerdem wird die Netzanbindung für Offshore-Windparks beschleunigt. Die Aufträge werden früher vergeben, die Planungs- und Genehmigungsverfahren gestrafft und die Prüfungen gebündelt.

Überblick Gesetzentwürfe

Eine ausführliche Übersicht zu EEG-Novelle, Wind-an-Land- und Wind-auf-See-Gesetz hat unsere Berichterstatterin Katrin Uhlig MdB erstellt.

Hier unser Überblicksartikel zu allen Maßnahmen.