EU-Notfallverordnung

Neue Dynamik für den Ausbau der Erneuerbaren

Blick von einer Straße auf Windräder, dahinter viel Himmel und Wolken.
Schneller mehr Erneuerbare: Wir setzen die Notfall-Verordnung der EU um. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für einen viel schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien. Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | S. Maak
03.03.2023
  • Mit der Umsetzung der EU-Notfallverordnung in nationales Recht werden die Verfahren für den Bau und Ausbau von Windenergieanlagen und Stromnetzen deutlich schneller. Wir schaffen nochmals eine neue Dynamik für den Ausbau erneuerbarer Energien.
  • Das ist ein wichtiges Signal für den Klimaschutz und die Zukunftsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland.
  • Wir vereinfachen die Genehmigungsverfahren für eine befristete Dauer und berücksichtigen dabei weiterhin die Belange des Artenschutzes.

Wir wollen und müssen noch schneller werden beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Für das Jahr 2030 haben wir uns das Ziel von 80 Prozent erneuerbaren Energien gesetzt. Um da zu erreichen, benötigen wir einen deutlich schnelleren Ausbau und eine Beschleunigung der Verfahren.

Seit Anfang 2023 hat die Europäische Union mit der auf 18 Monate befristeten EU-Notfallverordnung (NVO) die Möglichkeit geschaffen, Erneuerbare und die notwendige Infrastruktur schneller auszubauen. Neue und laufende Genehmigungsverfahren für Windparks und Stromleitungen können in diesem Zeitraum schneller abgeschlossen werden.

WUMMS für den Klimaschutz

Mit der Umsetzung der EU-Notfallverordnung in nationales Recht beschleunigt die Ampelkoalition nun insbesondere die Genehmigungsverfahren für Windparks und Stromleitungen.

Für schnellere Genehmigungsverfahren müssen die Bundesländer und Kommunen Gebiete für Erneuerbare ausgewiesen haben bzw. ausweisen. Das gibt es bisher in Deutschland insbesondere für Windkraft und Übertragungsnetze. In diesen Gebieten entfallen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die artenschutzrechtliche Prüfung für Einzelprojekte —Voraussetzung dafür ist, dass für das Gebiet eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt worden ist. Als Gegenleistung für die Verfahrensvereinfachung zahlen die Anlagenbetreiber in staatliche Artenschutzprogramme ein.

Für Solaranlagen gilt nun ein Wahlrecht. Die Betreiber können frei entscheiden, ob sie von der Notfallverordnung Gebrauch machen möchten und auf die Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten, wenn es eine ausgewiesene Gebietskulisse gibt und eine SUP durchgeführt wurde, oder ob sie beim bisherigen Verfahren bleiben.

Auch den Ausbau von Speichern und kleinen Verteilnetzen beschleunigen wir. Für beides gilt nun das überragende öffentliche Interesse.

Den Gedanken der Beschleunigung für Erneuerbare Energien wollen wir perspektivisch auch auf Natur- und Artenschutzgebiete übertragen. Noch in diesem Jahr wollen wir Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungserleichterungen für Naturschutzmaßnahmen in Vorranggebieten für Natur- und Artenschutz prüfen und dafür geeignete gesetzlichen Grundlagen und Instrumente bereitstellen.

Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen werden wir laufend evaluieren und im Juni 2024 überprüfen.

Rede Christina-Johanne Schröder

Christina-Johanne Schröder
S. Kaminski/Grüne Bundestag

Rede Katrin Uhlig

Katrin Uhlig
Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Kaminski